Ein wesentlicher Gesichtspunkt für jede Investitionsentscheidung im Ausland ist die Möglichkeit zur steuergünstigen Gestaltung. Dies betrifft zunächst die steuerliche Behandlung in den VAE. Die Steuergesetzgebung ist in den VAE den einzelnen Emiraten vorbehalten. Die Steuergesetze sehen die Erhebung von Steuern vor, doch werden die meisten Bestimmungen in der Praxis nicht angewendet. Lediglich Banken und Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung und Verarbeitung von Öl, Gas und petrochemischen Produkten befasst sind, sind steuerpflichtig.
Somit unterliegen Unternehmen, die nicht in diese Kategorien fallen, momentan weder Körperschaftsteuer noch sonstiger Steuern. Eine Änderung dieser Steuerpolitik ist aufgrund der wirtschaftlich und politisch stabilen Rahmenbedingungen auf lange Sicht nicht zu erwarten.
Die Steuerfreiheit in den VAE ist für deutsche Unternehmen jedoch nur insoweit vorteilhaft, als die in den VAE erwirtschafteten Gewinne nicht in Deutschland der deutschen Besteuerung unterzogen werden. Insoweit bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung sowie der Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen beiden Ländern.
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