Deutsche Unternehmen können somit neben den anderen Investitionsanreizen, die die VAE ausländischen Investoren bietet, gegenüber anderen Märkten erhebliche Wettbewerbsvorteile erzielen. Dies setzt voraus, dass die Gestaltungsmöglichkeit des Doppelbesteuerungsabkommens genutzt und eine steuerorientierte Strukturierung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen wird. Neben den formalen Erfordernissen bedarf es insoweit insbesondere der Berücksichtigung lokaler Besonderheiten und der faktischen Durchführung des Besteuerungsverfahrens in den VAE und Deutschland.
Aufgrund der komplexen Anforderungen, die das DBA an eine Freistellung von in den VAE erzielten Gewinnen stellt, sollte bei der Planung einer Geschäftstätigkeit in den VAE, das Vorliegen der Freistellungstatbestände stets vorab geklärt werden. Dies gilt auch für die steuerrechtliche Behandlung anderer Einkunftsarten, die das DBA neben den hier vorgestellten vorsieht, z.B. Einkünfte aus Zinsen, Lizenzen, selbständiger/unselbständiger Erwerbstätigkeit, öffentlicher Dienst.
| RA Jörg Seifert bei Finanztip.de Keine Haftung |
|
|