Arabien: Einkünfte aus Dividenden
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem DBA auch für Gewinne (Einkünfte aus Dividenden), die aus der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einer deutschen Gesellschaft an einer Gesellschaft in den VAE entstehen. Sofern es sich bei der Muttergesellschaft um eine deutsche Kapitalgesellschaft handelt, die mit mindestens 10 % direkt an einer in den VAE gelegenen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, können Gewinnausschüttungen der in den VAE gelegenen Gesellschaft an die deutsche Muttergesellschaft grundsätzlich von der deutschen Steuer freigestellt werden. Dies gilt jedoch ebenfalls nur unter der Voraussetzung, dass die in den VAE gelegene Gesellschaft eine aktive Tätigkeit im Sinne von DBA und Außensteuergesetz ausübt.
Eine aktive Tätigkeit im Bereich des Handel liegt z.B. nicht vor, wenn das deutsche Unternehmen an eine in den VAE gelegene Gesellschaft Waren liefert, an der sie selbst beteiligt ist. Dies würde grundsätzlich auf Vertriebsgesellschaften von deutschen Unternehmen zutreffen, sofern dieses an einer solchen Vertriebsgesellschaft in den VAE beteiligt sind. Allerdings sind die Voraussetzungen einer aktiven Tätigkeit i.S.d. Art. 8 Abs. 1. Nr. 4 AStG dann erfüllt, wenn das deutsche Unternehmen bei einer derartigen Konstellation nachweist, dass die Vertriebsgesellschaft in den VAE einen
- in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
- unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und
- die zur Vorbereitung, Abschluss oder Ausführung der Geschäfte gehörenden Tätigkeiten ohne Mitwirkung des deutschen Unternehmens ausübt.
Jörg
Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex
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