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bearbeitet von Rechtsanwalt
Dr. Götz-Sebastian Hök
Grundstückskaufvertrag als PDF - Datei In Frankreich ist es Brauch, über Grundstücke Vorverträge
zu schließen. Der eigentliche Kaufvertrag folgt nach. Die Vorverträge
kommen als zweiseitiger Vertrag (promesse synallamatique) oder einseitiges
Versprechen (promesse unilateral) vor. Hier wird in Übersetzung ein
einseitiger Vorvertrag vorgestellt und erläutert. Es handelt sich
um eine rechtserhebliche Erklärung, die Rechte und Pflichten auslöst,
nicht lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung. Die Erklärung
kann auch privatschriftlich abgegeben werden. Es fehlt dann aber die notarielle
Beratung. Das französische Recht schützt den Verbraucher beim
Immobilienkauf. Der Verbraucherbegriff wird weit ausgelegt. Die Mißachtung
der Verbraucherschutzvorschriften zieht die Nichtigkeit der Vereinbarungen
nach sich und steht unter Strafe.
Muster
Die Beteiligten erklären zur notariellen Niederschrift:
Herr__________________________________________(Vor- und Nachname, Geburtsort,
Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Adresse, Familienstand )
wird danach ”die Käuferpartei” genannt,
EINERSEITS
Herr__________________________________________ (Vor- und Nachname, Geburtsort,
Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Adresse, Familienstand )wird
danach ”die Verkäuferpartei” genannt,
ANDERERSEITS
haben vor Abgabe des Versprechens folgendes erklärt.
Erklärung
I. Grundstück____________________________________ ( Nummer und
weitere Grundstücksbeschreibung)
II. Auskunft des Hypothekenregisters 4 III. Besitz: Das Grundstück, das zur Zeit von dem Käufer bewohnt wird, ist von Mietlasten frei .5 IV. Der Verkäufer erklärt, daß der Grundbesitz mit Privilegien (Vorrechten)6 , Hypotheken7 oder einem sonstigen dinglichen Recht8 nicht belastet ist, sowohl von ihm, als von den vorherigen Eigentümern, und er verpflichtet sich innerhalb einer Frist von_______, dies durch eine formlose Auskunft des Hypothekenregisters zu belegen. V. Der Verkäufer erklärt, daß kein gemeindliches gesetzliches
Vorkaufsrecht9 auf dem Grundbesitz besteht.
Er verpflichtet sich dem Käufer den gemeindlichen Schein vorzulegen.
Verkaufsversprechen Der Verkäufer verpflichtet sich, das oben genannte Grundstück
an den Käufer zu verkaufen, wenn dieser das Grundstück erwerben
will. Der Empfänger des Angebots nimmt es an und bleibt frei, es innerhalb
einer bestimmten Frist und gemäß den nachfolgenden Konditionen
zu erfüllen.
Gültigkeitsdauer des Versprechens Das vorliegendes Versprechen ist bis__________________gültig. (Datum
und Uhrzeit)
Falls der Verkäufer nicht bis acht Tage10
vor Fristablauf des Versprechens die Mitteilung über die Hypothekeneintragung
und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht beigebracht hat,
verfällt das Versprechen erst acht Tagen nach Zugang der Dokumente.
Gesetzliche aufschiebende Bedingung 11 Der Käufer hat erklärt, daß er ein Darlehen zur Finanzierung des Grundstückserwerbes in Anspruch nehmen muß, so daß der vorliegende Vertrag den gesetzlichen Regelungen gemäß Art. L312-15 ff des Code de la consommation unterstellt werden muß .12 Zur Erfüllung der aufschiebenden Bedingung wird folgendes vereinbart: - daß ein oder mehrere Darlehen gewährt werden, die die Gesamtsumme von betragen, und daß für jedes einzelne eine Mindestdauer von________Jahre mit einem jährlichen Nominalzinsfuß in Höhe von_____ % vereinbart ist. - daß diese Darlehen als gewährt zu betrachten sind, wenn ein oder mehrere im Sinne des Art. L312-7 und L312-8 formulierte Finanzierungsangebote dem Käufer übergeben wurden, um die vorgesehene Finanzierung zu decken. - und letztendlich daß die Gewährung des oder der Darlehen
innerhalb einer Frist von__ab dem Zeitpunkt dieses Versprechens erfolgen
sollte, um die aufschiebende Bedingung zu erfüllen.(Art. L312-16)
Modalitäten der Ausübung des Optionsrechts Wenn der Käufer kaufen will, soll er die Annahme während der
Gültigkeitsdauer des Versprechens dem Verkäufer durch Einschreiben
mit Rückschein oder außergerichtliches Schriftstück zustellen.
Das Optionsrecht ist wirksam mit den nachfolgenden Formalitäten ausgeübt: - wenn der Betrag13 in Höhe von_____ auf das Notaranderkonto des unterzeichneten Notars gezahlt wird, und diese Summe den durch den Käufer mit seinem Eigenkapital finanzierten Preisteil und einen Vorschuß für die Kaufvertragskosten deckt. - wenn
Modalitäten des (versprechenden) Kaufes
Der Kauf, sofern er erfolgt, wird unter die folgenden Bedingungen stattfinden: 1°- Eigentumsübertragung 14 Die Eigentumsübertragung wird zum Zeitpunkt der Niederschrift einer notariellen Beurkundung, in der der Kaufvertrag festgestellt wird, stattfinden; sie ist mit der konkreten Besitznahme erfüllt. Wenn die Übergabe später als zum vereinbarten Termin für die Eigentumsübertragung stattfindet, schuldet der Verkäufer dem Käufer einen Betrag in Höhe von für jeden Tag des Verzugs, als Pauschalentschädigung wegen Nicht-Erfüllung der auf Besitzverschaffung gerichteten vertraglichen Verpflichtung zum vereinbartem Termin. 2°- Preis 15 Der Kauf wird mit Zahlung des Preises in Höhe von____geschlossen,
und er wird bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde über den Kaufvertrag
bezahlt .16
Dieser Betrag sollte zur Sicherheit für eine eventuellen Zahlung von einer täglichen Verzugsentschädigung vom Verkäufer geleistet werden. 3°- Allgemeine Bedingungen Der Grundbesitz geht auf den Käufer über wie er steht und liegt zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Es wird keine Gewähr geleistet für die Beschaffenheit und den baulichen Zustand vorhandener Gebäude, für Infrastruktur, für Grund und Boden, für die Flächenmaßrichtigkeit des Grundstücks und der Räumlichkeiten .17 Die Kosten des Vertrags und seines Vollzugs und Gebühren trägt
die Käuferpartei.
Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags 18 Der Kauf, der sich aus dem ausgeübten Optionsrecht ergibt, soll in einer notariellen Urkunde von Notar festgestellt werden, spätestens einem Monat, nachdem das Optionsrecht ausgeübt worden ist. Erfolg innerhalb der Frist keine notarielle Beurkundung, wird auf Betreiben von einer Partei die andere Partei durch außergerichtliches Schreiben zehn Tage19 im voraus gemahnt, sich beim Notar eines bestimmten Werktags zu Verfügung zu stellen, um die notarielle Beurkundung zu unterzeichnen. Wenn die gemahnte Partei nicht darauf reagiert, kann die andere Partei
die Eigentumsübertragung gerichtlich feststellen lassen.
Stillhalteentschädigung Als Folge des vorliegenden Verkaufsversprechens, hat der Käufer an den Verkäufer den Betrag von ........ gezahlt. Wenn der Kauf erfolgt, wird diesen Betrag auf dem Kaufpreis angerechnet. Wenn der Kauf nicht realisiert wird, verbleibt diese Summe dem Verkäufer als Pauschalentschädigung, für die Nichtverfügbarkeit des Grundstücks während der Versprechensdauer. Jedoch wird in folgenden Fällen die Entschädigung dem Käufer in vollem Umfang zurückerstattet: - wenn das Grundstück mit Grunddienstbarkeiten oder mit öffentlichen
Lasten belastet ist, die seinen Wert herabsetzen können, oder wenn
es mit einer Hypothek, Privileg (Vorrecht), Pfandrecht belastet ist, die
in dieser Urkunde nicht erklärt wurden und deren Löschung oder
Aufhebung aufgrund der Kaufpreiszahlung nicht ausgeglichen werden könnten;
Surrogation Jede natürliche oder juristische Person kann in die Rechte des
Käufers eintreten, in Rechte die aufgrund des vorliegenden Kaufversprechens
entstehen, aber nur wenn dieser Eintritt keine Änderung der Konditionen
und der Durchführung des Versprechens mit sich bringt.
Öffentliche Eintragung Die Parteien befreien den unterzeichnenden Notar, den vorliegenden Vertrag
bei den zuständigen Hypothekenregister zu veröffentlichen, jede
Partei behält sich aber vor, jederzeit den unterzeichnenden Notar
zu beauftragen diese öffentliche Eintragung vorzunehmen.
Wohnsitzwahl Um das Versprechen durchzuführen, erwählen die Parteien einen
Wohnsitz jeweils an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, mit Ausnahme von
der Klausel über die ”Modalitäten der Ausübung des Optionsrecht”.
Fragen Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir helfen · bei der Gründung von Unternehmen in Frankreich
Rechtsanwalt Dr. Hök ist Autor: Das Individualbaurecht in Frankreich, Zeitschrift für deutsches
und internationales Baurecht (ZfBR) 2000, 80 ff.
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1)Es ist davor zu warnen, das hier dargestellte Beispiel ohne Prüfung der konkreten Hintergründe und Bedingungen praktisch umzusetzen. Es kann und soll lediglich das Verständnis für die französische Praxis stärken und öffnen. |
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2)Hier wird davon ausgegangen, daß das Versprechen notariell erfolgt. Es kann auch privatschriftlich gegeben werden. Es muß dann aber binnen 10 Tagen beim zuständigen Finanzamt registriert werden, gerechnet ab Annahme des Angebotes (vgl. art. 1840-A Code général des impôts). Anderenfalls wird es nichtig (Rappr., Civ. 3e, 07.07.1982, Bull.civ.III, n° 176). |
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3)Übersetzung eines Musters aus Dalloz Action, Gestion d´immeuble, 1998 (Formule XII-1) |
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4)Das Hypothekenregister ist Teil des französischen Grundbuches (fichier immobilier), das aus “fiches personnelles de propriétaire”, “fiches parcellaires” und “fiches d´immeuble” besteht. Die Hypotheken werden in Teil B der Abteilung III der “fiches personnelles de propriétaire” eingetragen (Art. 5 al. 1° décret n° 55-1350 du 10.10.1955). In Teil A werden alle anderen Akte und Justizentscheidungen (actes judiciaires) eingetragen. |
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5)Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren können im Hypothekenregister eingetragen werden. |
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6)Das französische Recht kennt privilegierte Forderungen. Zu diesen Forderungen gehören namentlich das Privileg des Grundstücksverkäufers, das Privileg der finanzierenden Bank sowie die Privilegien der Werkunternehmer und Architekten (vg. Art. 2103 CC). Die Privilegien sind Ausdruck der schuldrechtlichen Forderung und setzen sich als Hypotheken im Grundbuch fort. Sie können im Range bereits eingetragenen Hypotheken vorgehen. |
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7)Es existieren gesetzliche Hypotheken, vertragliche Hypotheken und gerichtlich angeordnete Hypotheken (Art. 2116 CC). |
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8)Immobiliarrechte sind solche ihrer Natur nach, solche, die durch ihre Zweckbestimmung hierzu werden, und solche, die kraft Gesetzes dazu erklärt werden. Servitudes (Dienstbarkeiten) und usufruit (Nießbrauch) sind dingliche Rechte kraft gesetzlicher Bestimmung (Art. 526 CC), ebenso der Herausgabeanspruch bei “action en revendication”. Ferner können eine Reihe anderer Rechte im Grundbuch eingetragen werden, immer mit dem Ziel, diese gegenüber Dritten einwendbar zu machen.. |
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9)Es bestehen gemeindliche Vorkaufsrechte, aber auch Vorkaufsrechte der Mieter und der Mitglieder einer Gemeinschaft. |
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10)Die Frist beginnt um Null Uhr des folgenden Tages zu laufen.( Vgl. dazu § 187 I BGB. |
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11) Die Veräußerung eines Grundstücks ist nicht bedingungsfeindlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Veräußerung eines Grundstücks auch klageweise rückgängig gemacht werden. Lediglich zwischenzeitlich eingetragene Rechte Dritter haben dann ggf. Bestand, es sei denn sie wurden nach Eintragung des Vermerkes über die Aufhebungsklage in das Hypothekenregister in das Register eingetragen. Bestimmte Marktbeteiligte dürfen Grundbesitz nur mit staatlicher Genehmigung erwerben (z.B. die SII). |
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12)Die französischen Notare neigen dazu, diesen Hinweis aufzunehmen, um den Sanktionen des Code de la Consommation aus dem Weg zu gehen. Die Gerichte greifen entsprechende Hinweise ggf. auf, um die an sich fehlende Anwendbarkeit des Code de la Consommation durchzusetzen, vgl. Cour d´appel de Versailles vom 26.02.1998, RIW 1999, 884 m. Anm. Lutz/Neumann in RIW 1999, 827 |
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13)Dieser Betrag ist eine Anzahlung des Kaufpreises und sobald der Kaufvertrag in einer notariellen Urkunde festgestellt wird, bekommt der Verkäufer diese Preiszahlung. |
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14) Das Eigentum wird außerhalb des Grundbuches verschafft. Die Eintragung im Grundbuch hat keine konstitutive Wirkung. Sie dient lediglich dazu, den Erwerb auch Dritten gegenüber einwendbar zu machen. Ein Abstraktionsprinzip im deutschen Sinne existiert nicht. |
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15)Es existiert eine Klage wegen des Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Sie kann zur Aufhebung des Kaufvertrages führen (Action en réscision pour lésion (Art. 1674 bis 1680 CC)). |
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16)Die vorzeitige Kaufpreiszahlung hat keine Erfüllungswirkung. |
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17)Der Verkäufer haftet dem Käufer in zweierlei Hinsicht. Er muß ihm den ungestörten Besitz verschaffen und ihm für verborgene Mängel einstehen (Art. 1625 CC). Der Käufer kann die Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen oder die Herabsetzung des Kaufpreises begehren (Art. 1644 CC). Er kann unter beiden Möglichkeiten frei wählen und muß sie nicht begründen. |
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18)Eine dem Art. 2128 CC entsprechende Regel (Beurkundung bei Hypotheken) gibt es nicht für die Beurkundung von Kaufverträgen, so daß grundsätzlich auch Auslandsbeurkundungen vorgenommen werden können. Vorverträge sind ohnehin nicht beurkundungspflichtig, es sei denn sie sollen bereits im Grundbuch eingetragen werden. |
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19) Es ist davor zu warnen, das hier dargestellte Beispiel ohne Prüfung der konkreten Hintergründe und Bedingungen praktisch umzusetzen. Es kann und soll lediglich das Verständnis für die französische Praxis stärken und öffnen. Aktualisiert Mai 2000 |
| Kanzlei Dr. Hök bei Finanztip.de Keine Haftung. |
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