Wohnungskauf in FrankreichRechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian
Hök Berlin
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| Frankreich hat durch Gesetz n° 2000-1208 vom 13. Dezember 2000
relative à la solidarité et au renouvellement urbains (Journal
Officiel n° 289 vom 14. Dezember 2000, 19777-Gesetz SRU) vor allem
die baurechtlichen Planungsinstrumente erneuert und überarbeitet.
Gleichzeitig enthält das sog. Gesetz SRU auch bedeutsame Neuerungen
für den Verkauf von Wohnungseigentum (Art. 72 Gesetz SRU), die innere
Organisation der Wohnungseigentumsgemeinschaften und die Vermietungspraxis
(Art. 187 III SRU). Das Gesetz findet teilweise bereits Anwendung, teilweise
aber tritt es erst im Laufe dieses Jahres in Kraft.
Zu den Neuerungen gehören im Überblick: [Rücktrittsrecht
beim Wohnungskauf] [Pflichtangaben im Kaufvertrag]
1. Rücktrittsrecht beim Wohnungskauf Bislang konnte nur der Käufer einer neuen Eigentumswohnung innerhalb
von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Diese Überlegungsfrist
wird jetzt auf den Altbestand erstreckt (Art. 72 Gesetz SRU).
2. Pflichtangaben im Kaufvertrag Art. 14 Gesetz SRU führt einen neuen Art. L.111-5-3 Code de l´urbanisme ein, der für Vorverträge und Kaufverträge, die ein Grundstück betreffen, das mit einem Gebäude für Wohnzwecke oder für eine gemischte Wohn- und berufliche Nutzung bebaut werden soll, Angaben zur Abmarkung vorsieht. Im Zweifel sind in Zukunft im Kaufvertrag Angaben zur Grundstücksfläche zu machen. Fehlen sie, kann der Käufer ggf. die Nichtigkeit des Kaufvertrages geltend machen. 3. Technischer Gebäudezustand Gebäude, deren Gestehungsdatum mehr als 15 Jahre zurückliegt, dürfen erst geteilt werden, wenn eine technische Diagnose vorliegt. Die technische Diagnose muß den Zustand des Rohbaus, des Daches und der technischen Einrichtungen, wie der Kanalisation und der anderen gemeinsamen Versorgungseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen erfassen. Der Notar ist verpflichtet, diese Diagnose den Käufern einer Immobilie vorzulegen, die erstmals nach einer Teilung wohnungsweise abverkauft wird (Art. 80 Gesetz SRU). 4. Neuerungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Das Gesetz SRU führt weiterhin umfangreiche Neuerungen in bezug
auf die Organisation und die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
ein, die mehr Transparenz in die Verwaltung bringen sollen. Die Neuerungen
betreffen die Wohngeldabrechnung, die Erstellung von Wirtschaftsplänen
und die Instandhaltung.
5. Weitere Informationen Die Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen steht Ihnen gerne
für weitere Auskünfte zur Verfügung. Der Kauf einer Eigentumswohnung
oder eines Feriendomizils geht oftmals sehr schnell von Statten. Die Urlaubsstimmung
läßt Entschlüsse reifen, die oftmals hinterher reuen. Dann
sind bereits Anzahlungen geleistet worden, Verpflichtungen eingegangen
und nurmehr schwerlich rückgängig zu machen. Das französische
Recht schützt den Verbraucher aber oftmals besser als das deutsche.
Es ist daher durchaus möglich, vorschnelle Entscheidungen rückgängig
zu machen, insbesondere dann, wenn der Eigentumserwerb bankfinanziert werden
muß. Wir helfen Ihnen auch:
Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Aktualisierung Februar 2001
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