Vergaberecht für Bauaufträge in FrankreichRechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin |
| Per Dekret n° 2001-210 vom 7. März 2001 hat Frankreich den
alten ”Code des marchés public-CMP” ausser Kraft gesetzt (Art. 2
Décret n° 2001-210). Die Reform des öffentlichen Auftragswesens
in Frankreich war aus verschiedenen Gründen überfällig.
Der neue CMP tritt am 8. September 2001 in Kraft. Er faßt das Vergaberecht äusserlich völlig neu. Auch inhaltlich wurde der CMP überarbeitet, allerdings ohne dass alte Traditionen aufgegeben wurden. Der Normenapparat wird jedoch erheblich verschlankt. Statt bislang 339 Artikeln enthält der neue CMP derer nur noch 136. Er hat einen chronologischen Aufbau und beginnt zukünftig mit einleitenden Definitionen, gefolgt von den Regelungen zur Vergabe, zur Vertragserfüllung und zur Kontrolle. Inhaltlich bestätigt der neue CMP althergebrachte Grundsätze, wie z.B. den freien Zugang zum öffentlichen Markt, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Prinzip der Verfahrenstransparenz. Daneben führt der neue CMP ein viertes Element ein: die Effizienz des öffentlichen Auftrages. Zukünftig soll Wert darauf gelegt werden, dass in die Leistungsbeschreibung Elemente einfliessen wie die Effizienz des Auftrages und der guten Verwendung öffentlicher Mittel. Auf diese Weise sollen anormal niedrige Angebote ausgeschlossen werden können. Eine Reihe von Aspekten wurden verdeutlicht, so z.B. die Definition des öffentlichen Auftrags, die Methode, nach der der Auftragswert berechnet wird, und der Zugang zu Nachaufträgen. Einige Vergabeverfahren wurden vollkommen gestrichen, wie z.B. die heftig kritisierten und sog. marchés d´entreprise de travaux public (METP). Ebenfalls abgeschafft wurde die bislang strenge Trennung nach staatlichen und kommunalen Aufträgen. Der Beitrag wird in den nächsten Monaten ausführlich ergänzt, und zwar der neue CMP in Frankreich mit hinreichender Sicherheit kommentiert und erläutert wurde. Der Verfasser beobachtet die Rechtsenwicklung und verfolgt die einschlägigen Veröffentlichungen. Die Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Aktualisierung Juni 2001 |
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