Bauabnahme in Spanien
Checken Sie Ihren Bauunternehmer oder Promotor vor Bauabnahme auf Abschluss der
Bauwerksversicherungen. Am 6. Mai 2000 ist ein
Bauordnungsgesetz in Spanien in Kraft getreten, die
Ley 38/1999 de
Ordenación de la Edificación, LOE.
Die entscheidende Neuregelung stellen die zwingend von Bauunternehmer und
Promotor abzuschliessenden Baumängelversicherungen dar.
So müssen im Zeitpunkt der Bauwerksabnahme drei Versicherungen abgeschlossen
sein, welche dem Bauherrn die entsprechende Baumängelbeseitigung absichern
sollen.
- Versicherung gegen
Schäden an den Elementen der Fertigstellung und Veredelung, abzuschliessen
durch den Bauunternehmer. Dies auf die Dauer von 1 Jahr und mit der
Versicherungssumme in Höhe von 5 % der endgültigen Baukosten.
- Versicherung gegen
Schäden, die die Bewohnbarkeit beeinflussen, abzuschliessen durch den Promotor.
Dies ist auf die Dauer von 3 Jahren abzuschliessen. Die Versicherungssumme beträgt
30 % der endgültigen Baukosten.
- Versicherung gegen
Schäden an den Strukturelementen des Bauwerkes, abzuschliessen durch den
Bauunternehmer.
Die Versicherungslaufzeit beträgt hier 10 Jahre, Versicherungssumme sind 100 %
der endgültigen Bausumme.
Für den Bauherrn und Promotor bedeutet dies in der Praxis den korrekten
Abschluss dieser Versicherungen, insbesondere durch den Bauunternehmer,
abzuchecken.
Generell empfiehlt sich im übrigen eine Bauvertragsgestaltung dergestalt, dass
ein Restbetrag erst drei bis sechs Monate nach der Bauabnahme zur Zahlung fällig
wird.
Es wird erwartet, dass diese Regelung den Markt der spanischen
Bauunternehmer schrittweise bereinigt, da unseriöse Firmen sich die hohen
Versicherungssummen nicht werden leisten können.
Zugleich aber werden für den Bauherrn hierdurch Mehrkosten in Höhe von bis zu
1 % der Baukosten prognostiziert.
Diese Mehrkosten dürften sich für den Bauherrn allerdings
allemal bezahlt machen. Ausserdem: Eine weitgehend stressfreie Bauphase ist
bereits ein Gewinn, jedenfalls an Zeit und Lebensqualität.