Bauabnahme in Spanien

Checken Sie Ihren Bauunternehmer oder Promotor vor Bauabnahme auf Abschluss der Bauwerksversicherungen. Am 6. Mai 2000 ist ein Bauordnungsgesetz in Spanien in Kraft getreten, die Ley 38/1999 de Ordenación de la Edificación, LOE.

Die entscheidende Neuregelung stellen die zwingend von Bauunternehmer und Promotor abzuschliessenden Baumängelversicherungen dar. So müssen im Zeitpunkt der Bauwerksabnahme drei Versicherungen abgeschlossen sein, welche dem Bauherrn die entsprechende Baumängelbeseitigung absichern sollen.

Die Versicherungslaufzeit beträgt hier 10 Jahre, Versicherungssumme sind 100 % der endgültigen Bausumme. Für den Bauherrn und Promotor bedeutet dies in der Praxis den korrekten Abschluss dieser Versicherungen, insbesondere durch den Bauunternehmer, abzuchecken.

Generell empfiehlt sich im übrigen eine Bauvertragsgestaltung dergestalt, dass ein Restbetrag erst drei bis sechs Monate nach der Bauabnahme zur Zahlung fällig wird.

Es wird erwartet, dass diese Regelung den Markt der spanischen Bauunternehmer schrittweise bereinigt, da unseriöse Firmen sich die hohen Versicherungssummen nicht werden leisten können.

Zugleich aber werden für den Bauherrn hierdurch Mehrkosten in Höhe von bis zu 1 % der Baukosten prognostiziert. Diese Mehrkosten dürften sich für den Bauherrn allerdings allemal bezahlt machen. Ausserdem: Eine weitgehend stressfreie Bauphase ist bereits ein Gewinn, jedenfalls an Zeit und Lebensqualität.


RA & Abogado inscrito Günter Menth bei Finanztip.de   Keine Haftung
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