| 1. |
Das
in Spanien belegene Vermögen auf geringem Niveau halten. |
| 2. |
Niessbrauchs-
und Wohnrechte statt Eigentümerstellung |
| 3. |
Hypothekenbelastung
des Grundvermögens in Spanien anstelle des Grundvermögens in Deutschland |
| 4. |
Das
Vermögen im Familienunternehmen halten |
| 5. |
Die
Unternehmensprivilegierungen ausschöpfen |
| 6. |
Vermögenswerte
in gesellschaftsrechtlicher Form halten |
| 7. |
Heirat
oder Adoption potentieller Rechtsnachfolger |
| 8. |
Verkaufen
statt Vererben |
| 9. |
Vermögenstransfer
nach Deutschland |
| 10. |
Gemeinnützige
Stiftung als Vermögensnachfolger |
| 11. |
Vermögenserwerb
bereits im Namen der Nachfolgegeneration |
| 12. |
Differenzierte
Vermögensweitergabe zur maximalen Nutzung persönlicher Freibeträge |
Andere Entscheidungskriterien
neben der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist ein wichtiges, wenn auch häufig nicht das
alleinige oder vorrangige Entscheidungskriterium für die Vermögensnachfolgegestaltung.
Nicht selten geht die
Zielrichtung dahin, einer bestimmten Person maximale Vermögensbeträge zukommen
zu lassen, den Pflichtteilsanspruch eines nahen Angehörigen so gering wie möglich
zu halten oder den regelmässigen Unterhalt einer nahestehenden Person dauerhaft
abzusichern.
Worauf kommt es an bei der Entscheidungsfindung?
Zunächst gilt es, die Vermögens- und Familiensituation zu erfassen, die
Ziele der Beteiligten, also insbesondere der potentiellen Vermögensweitergeber
wahrzunehmen, um sodann in Kenntnis der nationalen und internationalen Rechts-
und Steuersituation den massgeschneiderten Vermögensnachfolgeanzug zu
konzipieren.
Eine
typische Konstellation, wenn keine rechtliche Vorsorge getroffen wird.
Familien- und Unternehmenssituationen auf Mallorca, bei denen eine erbrechtliche
Regelung unterlassen wird, führen häufig dazu, dass die Finca von dem oder den
Erben kurzfristig verkauft werden muss.
Grund hierfür sind nicht nur die hohen spanischen Erbschaftssteuern, sondern häufig
kommt noch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen naher Verwandter
hinzu. Diese sind sofort zur Zahlung fällig und des öfteren durch den Erben
oder Rechtsnachfolger auch durch eine Hypothekenfinanzierung nicht auffangbar.
Ein Hypothekendarlehn wird von den spanischen Banken nämlich regelmässig nur
dann gewährt, wenn für diese ein regelmässiges und hohes monatliches
Einkommen gesichert erscheint oder anderweitige Vermögensgegenstände als
Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können.
Ist dies nicht der Fall, und insbesondere der Erbe schon im fortgeschrittenen
Lebensalter, so bleibt oft nur der Fincaverkauf und der Wegzug aus Mallorca als
einzige Alternative.