Der
Gebrauch einer Marke ist exklusiv. Wer unrechtmässig einen Markennamen oder ein
Warenzeichen verwendet, kann strafrechtlich verfolgt werden. Aber um die
Entwicklungschancen auf dem Markt zu nutzen, kann man das Recht an einer Marke
verkaufen. Franchise-Systeme bieten die Möglichkeit, Unternehmensstrategien zu
optimieren. Doch wer nicht im Vorfeld eine durchdachte Markenstrategie
entwickelt hat, wird am Ende sein Produkt nicht los.
Der Markenschutz gehört heute zu jeder weitsichtigen Unternehmensstrategie. Zum
Schutz von Produktnamen gibt es in Spanien das Ley de Marcas. Diesem zufolge definiert sich eine marca wie folgt: Ein Zeichen, das die Produkte
oder Dienstleistungen einer Person / Firma kennzeichnet und sie von gleichen
oder ähnlichen Produkten auf dem Markt unterscheidet. Als marca können
Worte oder Wortkombinationen, Bilder, Figuren, Symbole und Zeichen,
Buchstabenziffern oder dreidimensionierte Formen etc. eingetragen werden.
Eine Eintragung dieser Marken erfolgt auf Antrag in Madrid bei der Oficina
Española de Patentes y Marcas. Jede marca geniesst dann einen Schutz
von zehn Jahren, der danach verlängert werden kann. Nach der Einreichung des
Antrages wird zunächst der Markennahme auf formale Mängel überprüft und dann
im Boletín Oficial de Propiedad Industrial veröffentlicht. Hier kann
innerhalb der nächsten zwei Monate Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt
werden. Das Markenamt prüft nach Ablauf dieser Frist, ob sogenannte "absolute"
oder "relative" Verbote vorliegen.
Absolutes und relatives Eintragungsverbot
Die "absoluten" Eintragungsverbote sind Zeichen mit allgemeine
Bedeutung, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
verstossen. Offizielle Zeichen, die Fahnen, Wappen und Hoheitszeichen kopieren,
sind auch verboten. Hier sei noch mal das schon bekannte Beispiel erwähnt: Wer
das Stadtwappen von Palma de Mallorca als Bestandteil seiner Marke schützen
lassen will, wird kein Glück haben. Auch Verkehrszeichen fallen unter absolute
Eintragungsverbote.
Für die Bedeutung des relativen Eintragungsverbotes zunächst ein Beispiel: Wer
ein Kaufhaus mit dem Namen El Corte Aleman eröffnen will, wird vermutlich am
Markenrecht scheitern, der Name ähnelt der bekannten spanischen Kaufhauskette
El Corte Inglés. Alle Zeichen, die eine Identität oder Ähnlichkeit mit einem
eingetragenen oder angemeldeten Warenzeichen, einer Firmenbezeichnung oder einem
Handelsnamen aufweisen können, fallen unter das "relative"
Eintragungsverbot. Liegen keine Eintragungsverbote vor und wird kein Einspruch
erhoben, erfolgt der Eintrag. Die sogenannten marcas derivadas sind
Marken, die auf einem schon eingetragenen Warenzeichen beruhen. Da sie lediglich
kleinere Veränderungen vorweisen, ist das Verfahren leichter.
Achtung: die Eintragung der Marke im Oficina Española de Patentes y Marcas
ist lediglich ein Schutz innerhalb des Hoheitsgebietes Spanien. Für jedes
andere Land muss der Schutz grundsätzlich unabhängig beantragt werden, wobei
die nationale spanische Marke verfahrenstechnisch als Ausgangspunkt genutzt
werden kann. Nationale Marken können so über das sogenannte Madrider Abkommen
zu mercas internacionales weiterentwickelt werden. Für den Bereich der
EU wurde die Gemeinschaftsmarke entwickelt, die im Ergebnis Markenschutz für
das gesamte Gebiet der Europäischen Union vermittelt.
Aus der Anmeldung einer Marke ergeben sich für den Inhaber verschiedene Rechte,
die ihm im Wettbewerb mit Konkurenten entscheidende Vorteile vermitteln. Zu
diesen Rechten gehört der exklusive Gebrauch der Marke im gesamten Geschäftsverkehr.
Es können diverse zivil- oder strafrechtliche Ansprüche gegen Personen geltend
gemacht werden, die Markenrechte verletzen. Der Inhaber kann danach Ansprüche
auf Unterlassung, Schadensersatz erheben, wobei die Beweissituation im Prozess
wesentlich vereinfacht ist.
Das Markenrecht ist ein vom Gewebebetrieb losgelöstes Recht Es kann per
Lizenzvertrag zur Nutzung durch Dritte freigegeben werden oder insgesamt
verkauft werden. Hieraus ergeben sich enorme Entwicklungschancen für die
gemeinsame Ausbeutung des Markennamens im Rahmen eines Franchise-Systems. Wer
sich einmal die Entwicklung eines Unternehmens wie "McDonald´s" vor
Augen führt, der erkennt, welche Chancen im Markenmanagement liegen.
Markennamen für Franchise-Pläne
Natürlich ist die Anmeldung der Marke nicht kostenlos. Für eine Anmeldung in
Spanien werden mindestens € 250 an Gebühren für das Markenamt fällig.
Eine Gemeinschaftsmarke ist wesentlich teurer. Dazu kommen Beraterkosten für
die Namensrecherche, Anmeldungsprozedur und so weiter. Diese Investition mag im
ersten Moment hoch erscheinen. Doch
ein Rechtsstreit mit einem Konkurrenten, der den eigenen Produktnamen kapert,
kann bei ungewissem Ausgang hohe Geldsummen verschlingen. Wenn ein Prozess
verloren wird, kann das Ergebnis jahrlanger harter Arbeit von Trittbrettfahrern
genutzt werden. Der betroffene Unternehmer hat dann quasi in ein anderes
Unernehmen investiert und kann zusehen, wie andere die Früchte ernten, die er
selber gepflanzt hat. Der weitsichtige Unternehmer vermeidet diese Situation von
vornherein durch die Registrierung der Produktnamen.
Die Anmeldung einer Marke ist lediglich der formelle Teil einer Markenstrategie.
Wichtig ist, dass die Marke richtig aufgebaut ist, das heisst zu einer grösstmöglichen
Identifizierung der Marke mit dem Produkt führt. Farben, Formen und die damit
verbundenen Assoziationen müssen filigran aufeinander abgestimmt werden. Diese
Arbeit muss vor der Anmeldung geleistet werden und erfordert eine enge
Kooperation von Unternehmern, Rechtsanwälten und einer strategisch arbeitenden
Werbeagentur.