Muss ich mobiles Vermögen in Spanien versteuern?

Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen in Spanien- besonders häufig im Immobilienbereich anzutreffen- birgt bei fehlender vorsorglicher Gestaltung erhebliche zivil- und steuerrechtliche Gefahren. Für deutsche Bundesbürger gilt es mobiles Vermögen in Spanien nach Deutschland zu verlegen.

Schätzungen zufolge werden in dem Zeitraum von 1999 bis zum Jahr 2010 1,4 Billionen Euro vererbt werden. Nicht selten kommt es vor, daß sich in der Erbmasse auch in Spanien gelegene Gegenstände befinden. Durch die Belegenheit dieser Erbgegenstände in Spanien unterliegen diese der spanischen Erbschaftsteuer. Durch die deutsche Staatsangehörigkeit der Erben bzw. des Erblassers wird das spanische Vermögen aber auch durch den deutschen Fiskus besteuert. Beim Fehlen einer entsprechenden Nachlassvorsorge durch den zukünftigen Erblasser, die den Anfall spanischer Erbschaftssteuer vermeidet, droht daher eine doppelte Steuerbelastung für die Erben.

Hohe spanische Erbschaftsteuer droht bei Untätigkeit

Für ihr spanisches Vermögen sollten sie deshalb Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, durch die der Anfall der spanischen Erbschaftsteuer vermieden wird. Eine solche rechtzeitige Vorsorge scheint um so sinnvoller, als für spanisches Vermögen eine doppelte Steuerbelastung anfällt und die spanische Erbschaftsteuer mit einem Freibetrag von nur 16.000 Euro und einem Spitzensteuersatz von 81,6 % einen der niedrigsten Freibeträge, gleichzeitig aber den höchsten Erbschaftsteuerspitzensatz in der gesamten EU hat. Dieser niedrige Freibetrag gilt auch im Verhältnis zum allernächsten Angehörigen (vgl. Doppelbesteuerung bei Auslands-Erbschaft, Teil 1).

Welche Vermögensgüter sind in Spanien zu versteuern?

Das Auslandsvermögen von deutschen in Spanien besteht in der Regel zum größten Teil aus Grundbesitz. Viele Bundesbürger haben Spanien jedoch zu ihrer „zweiten Heimat" bzw. zum Lebensmittelpunkt gewählt. Um das tägliche Leben in Spanien einfacher gestalten zu können und einen persönlichen Handlungsspielraum vor Ort gewährleistet zu wissen, haben sich daher viele Deutsche auch in Spanien bei spanischen Bankinstituten Bankkonten mit einem nicht unerheblichen Guthaben eingerichtet. Darüber hinaus engagieren sich viele Bundesbürger auch von Spanien aus an den internationalen Aktienmärkten und haben zur Abwicklung dieser Geschäfte vor Ort ein Wertpapierdepot bei einer spanischen Bank eingerichtet. Auch diese Vermögenswerte zählen zum spanischen Vermögen und lösen daher im Erbfall für die Angehörigen eine doppelte Erbschaftssteuerpflicht aus. Da das Bankkonto bei einem spanischen Bankinstitut geführt wird, gilt auch dieses als in Spanien gelegen und unterliegt damit der spanischen Erbschaftssteuer.

Muss ich mein Guthaben bei einer spanischen Bank auch in Deutschland versteuern?

Durch die Staatsangehörigkeit wird aber das bei einer spanischen Bank geführte Guthaben auch durch den deutschen Fiskus besteuert. Die gleiche erbschaftsteuerliche Doppelbelastung ergibt sich beim Übergang des Wertpapierdepots.

Doppelbesteuerung auch bei Anlage bei spanischen Filialen deutscher Banken

Die spanische Erbschaftsteuerpflicht wird jedoch nicht nur ausgelöst, wenn die o.g. Vermögenswerte bei rein spanischen Bankinstituten geführt werden. Auch Bankkonten oder Wertpapierdepots, die bei in Spanien gelegenen Filialen deutscher oder anderer ausländischer Kreditinstitute geführt werden, unterliegen der spanischen und damit der doppelten Erbschaftsteuerpflicht. Die Vorstellung, durch die Einrichtung eines Kontos bei der Filiale eines deutschen Bankinstituts der spanischen Erbschaftssteuerpflicht entgehen zu können, ist daher ein Trugschluß.

Lösung: Verlagern Sie mobiles Vermögen nach Deutschland

Im Gegensatz zu Grundbesitz ist Geld-bzw. Aktienvermögen jedoch mobiles Vermögen. Die Belegenheit dieses Vermögens kann daher relativ unkompliziert verändert werden. Angesichts einer drohenden doppelten Erbschaftsteuerlast für die Erben erscheint es für den künftigen Erblasser daher ratsam, mobiles Vermögen rechtzeitig nach Deutschland zu verlegen und dieses somit der spanischen Steuerhoheit zu entziehen. Dadurch kann eine Besteuerung bei Erbschaft von mobilem Vermögen durch den spanischen Fiskus verhindert werden. Es entfällt eine Doppelbesteuerung und das Vermögen wird lediglich durch die ohnehin schon anfallende deutsche Erbschaftsteuer belastet.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Möchte der Erblasser jedoch von einer vorzeitigen Verlagerung des mobilen Vermögens nach Deutschland absehen, um vor Ort in Spanien jederzeit darüber verfügen zu können, so kann durch den Erblasser eine Nachlassregelung getroffen werden, die auch beim späteren Erbfall den Anfall der spanischen Erbschaftssteuer sowohl bei Grundbesitz, als auch bei mobilem Vermögen vermeidet.

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