Bei fehlendem Testament drohen Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft

Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen in Spanien- besonders häufig im Immobilienbereich anzutreffen- birgt bei fehlender vorsorglicher Gestaltung erhebliche zivil- und steuerrechtliche Gefahren. Bei schlecht geplanter Erbschaft von spanischem Grundbesitz droht Deutschen eine teure spanische Steuerpflicht bei gleichzeitiger Besteuerung in Deutschland. Außerdem drohen Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei Erbschaftsangelegenheiten ist daher Nichtstun keine Option.

Mehr als eine Billion Euro Erbmasse wird in den nächsten 10 Jahren vererbt werden. Gewinner dieses Vermögensübergangs wird wegen mangelnder Vorsorge der Fiskus sein. Weniger als 20 % der Deutschen regeln ihren Nachlass durch ein wirksames Testament. Der Grund für diese erstaunliche Tatsache sind eine unterbewusste Scheu vor der Auseinandersetzung mit diesem Thema und nicht zuletzt steuerliche Unkenntnis. Hart erarbeitete Privat - und Betriebsvermögen werden so noch immer unnötig an den Fiskus verschenkt, obwohl es eine Reihe steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Es gibt etliche Ausreden, die ein fehlendes Testament rechtfertigen sollen. Sie lassen erkennen, wie unangenehm es ist, sich mit diesem unausweichlichen Thema zu beschäftigen.

Fehlende Nachfolgeplanung führt zu Streitigkeiten unter den Erben

Falsch ist insbesondere der Einwand, die bei fehlendem Testament eintretende gesetzliche Erbfolge werde die Sache schon richten. Dies ist ein Irrglaube, der unberücksichtigt lässt, dass die Erben dann verfahrensmäßig zusammen in eine solche Erbengemeinschaft fallen, die nur einstimmig wichtige Entscheidungen bezüglich der Erbaufteilung treffen kann. Widerspricht ein Erbe der geplanten Aufteilung der Erbengemeinschaft, so kann dies zu den berüchtigten familiären Erbstreitigkeiten führen. Bei größeren Vermögen oder einem zur Erbmasse gehörenden Betrieb kann dies sogar zur Erstarrung oder Zerschlagung der Firma oder des Vermögens führen.

Doppelbesteuerung bei Spanien-Erbschaft

Immer häufiger gehört zur Erbmasse von deutschen Staatsangehörigen auch Vermögen in Spanien. Erfahrungsgemäß steht dieses spanische Vermögen, das zumeist aus Grundbesitz besteht, bei der Erbaufteilung in besonderem Interesse. Einerseits ist die Finca in Spanien von den verbliebenen Angehörigen besonders begehrt. Andererseits stellt sie den aus der Erbengemeinschaft hervorgegangenen zukünftigen Eigentümer auch vor besondere steuerliche Probleme. Denn der mit der spanischen Finca begünstigte Erbe ist bei mangelnder Vorsorge sowohl in Spanien als auch in Deutschland für den Erwerb des spanischen Vermögens erbschaftsteuerpflichtig. Die jeweils gezahlte Erbschaftsteuer ist nur zu einem sehr geringen Anteil verrechenbar. Es entsteht daher bei mangelnder Nachlassvorsorge eine doppelte Steuerbelastung für den mit der spanischen Finca begünstigten Erben.

Bei Verteilung des Erbes ist steuerliche Belastung zu berücksichtigen um Streitigkeiten zu vermeiden

Im Hinblick auf eine gerechte Aufteilung der Erbengemeinschaft ist in Bezug auf das spanische Vermögen also ein besonderes Augenmerk geboten. Um Familienstreitigkeiten zu vermeiden sollte die Erbengemeinschaft bei der Aufteilung des Nachlasses nicht nur die Sachwerte der Erbmasse beachten, sondern auch die mit dem jeweiligen Erwerb verbundenen erbschaftsteuerlichen Belastungen. Bei der Erbschaft von spanischem Vermögen stellt sich daher die Frage, ob dem Erwerber als Ausgleich für die doppelte Steuerbelastung seines Erbteils weiteres Vermögen aus der Erbmasse von den anderen Erben zugestanden werden sollte, oder ob der Erwerber der Finca diese Belastung aus der eigenen Tasche zu begleichen hat. Regelmäßig wird diese Frage jedoch in der Erbengemeinschaft und damit unter den nahen Angehörigen Streit provozieren. Da die spanische Finca oft von Ehepaaren als Alterssitz genutzt wird, wird der überlebende Ehegatte ein besonderes Interesse daran haben, den spanischen Grundbesitz zu erhalten. Die Inaktivität des Erblassers wirkt also streitprovozierend und macht regelmäßig in Bezug auf die spanische Immobilie dem überlebenden Ehegatten das Leben schwer. Nichtstun ist daher für Senioren bei Erbschaftsfragen keine Option.

Nutzen Sie die Möglichkeiten Erbschaftsteuer zu sparen

Das stärkste Mittel, um die Testamentsphobie zu überwinden, ist erfahrungsgemäß die Aktivierung einer anderen modernen Phobie - der Angst vor Steuern. Die allgemeinen Reaktionen auf die Ankündigung der deutschen Bundesregierung von Werterhöhungen bei der Bewertung des Grundbesitzes in Deutschland und der jetzt in Frage gestellten günstigeren Bewertung von Unternehmen, sowie von forst- und landwirtschaftlichen Betrieben zeigen diesen Reflex deutlich. Da der Anfall von Steuern bekanntlich so unausweichlich ist, wie der Erbfall selbst, sollten Sie sich einen Ruck geben und durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung steuerliche Vorteile für Ihr deutsches Vermögen nutzen, denn für zahlreiche Steuervergünstigungen in Deutschland ist nach der Bundestagswahl ein „Verfallsdatum" in greifbare Nähe gerückt.

Für Ihr spanisches Vermögen können Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, durch die der Anfall der spanischen Erbschaftsteuer vermieden wird. Eine solche rechtzeitige Vorsorge scheint umso dringender geboten, als für spanisches Vermögen eine doppelte Steuerbelastung anfällt, und die spanische Erbschaftsteuer mit einem Freibetrag von nur 16.000 Euro und einem Spitzensteuersatz von 81,6 % einen der niedrigsten Freibeträge, gleichzeitig aber den höchsten Erbschaftsteuerspitzensatz in der gesamten EU hat. Dieser niedrige Freibetrag gilt auch im Verhältnis zum allernächsten Angehörigen.

Das Gefühl, seinen persönlichen Willen niedergelegt zu haben, der für die Aufteilung der Erbengemeinschaft dann maßgeblich ist, und die Erbfolgeregelung rechtzeitig und gut beraten unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte durchgeführt zu haben, hat zusätzlich einen überaus befriedigenden Effekt. Man lebt zufriedener in dem Bewusstsein, der Familie und der Nachwelt das Bild einer weitsichtigen und gerechten Persönlichkeit hinterlassen zu haben, die Streit unter den verbliebenen Angehörigen vermieden hat.

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