Kurze Hinweise zur spanischen Erbschaftssteuer
Weder die spanische noch die deutsche Erbschaftsteuer lässt sich nicht auf ein, bis zwei Druckseiten erklären. Zum deutschen Erbschaftrecht finden Sie daher bei Finanztip rund 50 Artikel. Doch nur eine Minderheit steigt so tief in das Erbschaftsteuerrecht ein. Dies gilt erst recht, wenn es sich um ein ausländisches Erbschaftsteuerrecht handelt. Nachstehend gibt daher Herr RA & Abogado inscrito Günter Menth in aller Kürze einen Überblick zu den "Highlights" der spanischen Erbschaftssteuer:
Wann unterliegen Sie der spanischen Erbschaftssteuer?
Immer, wenn Sie in Spanien belegenes Vermögen, wie Immobilien oder Bankkontenbeträge auf spanischen Banken, erben. Sind sie steuerresident in Spanien, dann unterfallen weltweit alle Nachlassgegenstände der spanischen Erbschaftssteuer.
Praktische Konsequenzen:
Bei noch ausstehendem Erbe in Deutschland kann die Steuerresidentenstellung in Spanien - Aufenthalt mehr als 183 Tage in Spanien pro Kalenderjahr mit Anmeldung als spanischer Steuerbürger - Steuernachteile mit sich bringen. Auch Österreicher und schweizer Bürger von Kantonen mit Abschaffung der Erbschaftssteuer bleiben bei Nachlassgegenständen in Spanien erbschaftssteuerpflichtig.
Wie hoch ist die spanische Erbschaftssteuer?
Der Steuersatz reicht bei der spanische Erbschaftssteuer von 7,65 Prozent bis 81,6 Prozent, bei nächsten Verwandten können bis zu 34 Prozent erreicht werden. Der spanienweite Freibetrag für Kinder und Ehegatten ist mit 16.000 Euro sehr niedrig.
Andererseits können bei geschickter Gestaltung erhebliche Steuerminimierungen erreicht werden, etwa für die Hauptwohnsitzimmobilie des Vererbers. Auch gibt es erhebliche regionale Steuererleichterungen, wie etwa auf den Balearen.
Praktische Konsequenz:
Eine Prüfung der persönlichen Situation im Hinblick auf die Erbschaftssteuer mit Sondierung der konkreten Gestaltungsmöglichkeiten lohnt sich in Spanien eigentlich immer. Besonders nachhaltiger Handlungsbedarf besteht bei nichtverheirateten Paaren und so genannten Patchworkfamilien.
Kann man die spanische Erbschaftssteuer verjähren lassen?
Generell gilt eine praktische Verjährungsfrist von vier Jahren und sechs Monaten. Bei Erbfällen, welche ab dem Jahre 2003 eingetreten sind, beginnt diese Verjährungsfrist aber erst mit Bekanntgabe des Versterbens gegenüber den spanischen Behörden zu laufen.
Praktische Konsequenz:
Das "Verjährenlassen" der spanischen Erbschaftssteuer ist heutzutage kein praktikables Gestaltungselement mehr. Bei Altfällen wird man sich natürlich auf die Verjährung berufen.
Ist das Berliner Testament auch für die Rechtsnachfolge in Spanien geeignet?
Als Berliner Testament bezeichnet man die Einsetzung des Ehegatten als Alleinerben und der Kinder als Erben nach dem längerlebenden Ehegatten. Diese in Deutschland mit den hohen Freibeträgen häufig taugliche Regelung ist in Spanien meist fatal. Der Grund liegt in der damit im Rahmen der Generationennachfolge anfallenden doppelte Besteuerung desselben Vermögens in Spanien.
Praktische Konsequenz:
Das Berliner Testament darf bei relevantem Spanienvermögen für Vermögenswerte in Spanien keinen Fortbestand haben, ein gesondertes Vermächtnistestament für Spanien ist zu erstellen.