- Steuern auf Grundeigentum in Spanien -


Welche Steuern fallen beim Kauf/Verkauf einer spanischen Immobilie an ?

1. Grunderwerbssteuer bzw. Mehrwertsteuer
(Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP, o Impuesto sobre el Valor Anadido, IVA)

Grunderwerbssteuer ist bei Veräußerung von Immobilien zwischen Privatpersonen fällig, beträgt 6 % des Kaufpreises und muß vom Käufer bezahlt werden.

Mehrwertsteuer entsteht bei Veräußerung von Immobilien durch Unternehmer. Der Steuersatz liegt bei 7 % (bzw. 16 % beim reinen Baulandkauf).

2. Einkommensteuer und Einbehalt vom Kaufpreis
(Impuesto sobre la Renta y retención a cuenta) Der Verkäufer muß für den Wertzuwachs (Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufswert) Einkommensteuer bezahlen. Diese Steuer beträgt für Steuerausländer 35 % des Wertzuwachses.

Wenn der Verkäufer in Spanien Steuerausländer ist, muß der Käufer in der Regel 5 % des Kaufpreises einbehalten und im Namen des Verkäufers - als Vorauszahlung auf dessen Einkommensteuer - ans Finanzamt abführen.

3. Wertzuwachssteuer
(Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de naturaleza urbana o "Plusvalia")

Es handelt sich um eine Gemeindesteuer. Diese Steuer müßte eigentlich der Verkäufer zahlen, jedoch wird sie oft im Kaufvertrag auf den Käufer abgewälzt. Der Steuersatz ist von Ge-meinde zu Gemeinde verschieden.

Welche laufenden Steuern fallen bei einer spanischen Immobilie an ?

Als Eigentümer zahlen Sie jährlich in Spanien folgende Steuern:

1. Grundsteuer
(Impuesto sobre Bienes Immuebles, IBI)

Der Steuersatz beträgt im Prinzip 0,4 % des Katasterwerts für städtische (fincas urbanas) und 0,3 % für ländliche Liegenschaften (fincas rústicas), kann aber von der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

2. Einkommenssteuer
(Impuesto sobre la Renta de las Personas Fisicas)

Im Gegensatz zu Deutschland bringt die Selbstnutzung einer Immobilie keine Steuervorteile, sondern der fiktive Nutzungswert ist zu versteuern, ebenso natürlich ggf. tatsächlich erzielte Miete. Der Satz für Steuerausländer ist 25 %.

3. Vermögenssteuer
(Impueste sobre el Patrimonio de las personas fiscias, IRPF)

Der Steuersatz ergibt sich aus der entsprechenden Tabelle und hängt vom Katasterwert der Immobilie ab.

Welche Steuern fallen bei Baumaßnahmen in Spanien an ?

1. Stempelsteuer
(Impuesto sobre Actos Juridicos Documentados)

In Höhe von 0,5 % des verbrieften Werts. Diese Steuer wird bei der notariellen Beurkundung von Baumaßnahmen- "Declaración de obra nueva" - erhoben.

2. Steuern auf Bauarbeiten
(Impuesto sobre construcciones, instalaciones y obras)

Die Höhe der Steuer hängt von der Gemeinde ab. Welche Steuern fallen im Erb- und Schenkungsfall in Spanien an ? Wenn Sie eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung erwerben, müssen Sie in Spanien folgende Steuern bezahlen: 1. Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer (Impuesto sobre Donaciones y Sucesiones) Die Höhe der Steuer hängt nicht nur vom Wert der Erbschaft bzw. Schenkung, sondern auch vom Vermögen des Erwerbers (d.h. des Erben oder Beschenkten) ab. Es gelten verschiedene Steuerermäßigungen je nach Grad der Verwandtschaft. Da die spanische Erbschaftssteuer die höchste in Europa ist, sollte man sich fachlichen Rat holen und die Erbschaft rechtzeitig regeln.

2. Wertzuwachssteuer - s.o.
(Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de naturaleza urbana o "Plusvalia")

RAin Karin Pitzer bei Finanztip.de   Keine Haftung
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