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Immobilienmakler: Der Beruf ist für jedermann frei zugänglich, ohne eine Ausbildung
absolviert zu haben. Diese Liberalisierung gilt seit dem Jahre 2000. Zuvor musste ein Immobilienmakler einen Kurs
erfolgreich abgeschlossen haben. Mit dieser Qualifikation konnte er den Titel API führen, wenn er in die
berufsständische Kammer eingetragen war.
Warum ist der Titel API kein Gewähr für Qualität und Seriösität?
Zuerst einmal ist der API ein Titel, der auf dem freien Markt erworben werden kann. So gibt es viele
Titelinhaber, die gegen ein Entgelt Ihren Titel für einen bestimmten Zeitraum einer anderen
Person zur Nutzung überlassen. Andere führen den API Titel rechtmässig, die Überwachung
durch die berufsständische Kammer ist aber sehr gering, und damit der Verbraucherschutz nicht vorhanden.
Wie erkenne ich einen seriösen Makler?
Die beste Werbung ist die Mund zu Mund Werbung. Fragen Sie andere Leute, welche Erfahrungen sie mit dem bestimmten
Immobilienmakler gemacht haben. Rechtswidrige Tipps, sei es die Unterbewertung von Immobilien in Kaufverträgen
oder der Druck, einen Vorvertrag abzuschliessen, sind Indizien für fehlende Seriösität. Wachsam
sollten Sie werden, wenn Vorauszahlungen verlangt werden oder Generalvollmachten. Besondere Vorsicht
ist geboten, wenn beispielsweise die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Frage steht und der Makler vorgibt,
durch seine Beziehungen zu Behörden, dies schon regeln zu wollen. Dann ist Vorsicht geboten.
Die Grundstücksgrösse ist einer der häufigsten Streitpunkte bei fehlgeschlagenen Immobilienkäufen.
Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen des Maklers, sondern beauftragen Sie einen unabhängigen Architekten,
der das Grundstück vermisst. Einen Rechtsrat wird ein Immobilienmakler oftmals erteilen. Das sind Erfahrungen,
die Ihnen mitgeteilt werden, ohne dass juristische Fachkenntnisse bestehen. Sie sollten stets einen Rechtsanwalt konsultieren,
besonders dann, wenn der Immobilienmakler einen fertigen Vorvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag bereit hält, meist
mit der Aussage verbunden, dass dieser auf dem neuesten Rechtsstand stehe. Dies ist nichts weiter als ein unseriöses
Geschäftsgebaren. Ein Rechtsanwalt kann Sie in diesen Fällen vor grossem Schaden bewahren.
Rechtliche Grundlagen
- Maklervertrag
- Pflichten des Auftraggebers (Kunden):
Der Kunde kann Eigentümer einer Immobilie sein, der sein Objekt über einen Makler verkaufen oder vermieten möchte,
oder aber ein Käufer, der ein Objekt sucht. Ein Maklervertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Dies kommt häufig
vor, wenn ein potenzieller Käufer eine Immobilie sucht. Der Maklervertrag wird auf bestimmte Zeit agbeschlossen, eine
ordentliche Kündigungsmöglichkeit sollte trotzdem vereinbart werden. Es muss vereinbart werden, wann die Vermittlungsgebühr
als verdient gilt.
- Die Vermittlungsgebühr schwankt zwischen 3% und 10% vom verbrieften Kaufpreis. In der Regel zahlt der
Käufer alleine diese Gebühr. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird die Gebühr zur Zahlung fällig.
Bei Vermietungen sind die Provisionen sehr unterschiedlich.
- Der Alleinauftrag oder auch die Ausschliesslichkeit des Maklervertrages ist für den Kunden nicht günstig, da er sich
die Möglichkeit nimmt, andere Immobilienmakler ebenso zu beauftragen und so die angestrebte Geschäftsanbahnung beschleunigt.
- Pflichten des Immobilienmaklers:
- Er muss unabhängig sein und darf nicht zu einer der Maklerparteien ein ständiges Rechtsverhältnis pflegen.
Dementsprechend hat er gegenüber dem Auftraggeber eine Geheimhaltungspflicht der Geschäftsdaten.
- Er ist nicht verpflichtet, in einem bestimmten Umfang tätig zu werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
- Der Immobilienmakler ist verpflichtet, sich über die Eigentumssituation des zu vermittelnden Objekts durch Einsicht in das Grundbuch
zu informieren. Dies dient dem Käuferschutz.
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