Verkauf des Ferienhauses gegen Rentenzahlung

Wenn das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung auf Mallorca, dem spanischen Festland oder einer anderen Insel auf den Balearen oder den Kanarischen Inseln zu teuer wird, neigt man zum Verkauf. Eine Alternative ist die so genannte Verrentung des Ferienhauses. Der Artikel zur Umkehrhypothek / Verkauf gegen Leibrente beschreibt die Voraussetzungen und die Besonderheiten, die es bei der "Rückwärtshypothek" als Alternative zum Immobilienverkauf für Käufer und Verkäufer in Deutschland zu beachten sind.

Bei einer Immobilie im Ausland können die rechtlichen und vor allem steuerrechtlichen Folgen anders sein. So zum Beispiel zur Erbschaftsteuer in Spanien, wo es möglich sein soll, das Feriendomizil lebzeitig zu nutzen und trotzdem für entfernte Erben die spanische Erbschaftssteuer zu verringern. Zur "hipoteca inversa" hat uns RA & Abogado inscrito Günter Menth den folgenden Hinweis gegeben:

Ältere Eigentümer mit werthaltigen Immobilien haben allein altersbedingt trotz voller Wertabsicherung der Immobilie häufig Probleme, einen höheren Bankkredit zu erhalten. Das in Mittel- und Südeuropa noch wenig bekannte und gewöhnungsbedürftige Bank- oder Versicherungsprodukt der "Rückwärtshypothek" wird seit einigen Jahren in Spanien als "hipoteca inversa" angeboten. Der Verkauf gegen Rentenzahlung kann auch in Spanien als Leibrente oder Zeitrente ausgestattet sein.

Mit dieser "Ferienhausverrentung" lassen sich einige positive Effekte in Spanien kombinieren. Im Vordergrund steht für viele Rentner die lebenslängliche Weiternutzung der Wohnimmobilie in Spanien, auf Mallorca, der spanischen Mittelmeerküste oder den Kanaren und die gleichzeitige Erhöhung der monatlichen Renteneinkünfte. Auch die Alternative der Vermietung an Dritte kann dabei vertraglich vereinbart werden.

Außerdem: Wenn nur entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen oder überhaupt nicht verwandte Personen als Erben vorgesehen sind, kann auf diese Weise die sonst hohe spanische Erbschaftssteuer minimiert werden. Und das funktioniert etwa so, dass Teile der monatlichen Immobilienrente bereits lebzeitig an zum Beispiel die Nichte als vorgesehene Erbin für Serviceleistungen im Alter ausgezahlt oder im Rahmen deutscher Schenkungssteuerfreibeträge übertragen werden.

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