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Die spanische S.L. ist gemäss ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche
Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3005 Euro.
Die S.L. ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer deutschen
GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 hat. Seit der Europäische Gerichtshof
die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie für alle EU Länder als verbindlich
festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.
Interessant ist dies für:
- Existenzgründer mit wenig Eigenkapital
- Insolvenzverwalter, die eine Auffanggesellschaft benötigen
- Unternehmer, die eine spanische Immobilie steuergünstig erwerben und unterhalten
und Erbschaftssteuer später einmal sparen wollen
- Unternehmer, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind
Selbstverständlich übernehmen wir
- Die Gesellschaftsgründung (Preis: 1500 € inklusive Notar und Handelsregisterkosten
bei einer S.L. mit 3005 € Gründungskapital)
- Buchhaltung in Spanien (Preis monatlich: 120 €)
- Steuererklärungen in Spanien (Preis monatlich: 30 €)
- Jahresabschluss und Bilanz ( Preis einmal jährlich: 300 €)
Man gründet eine spanische S.L. und bringt eine Immobilie ein oder kauft direkt eine Immobilie mit einer
neugegründeten spanischen S.L., um 6% ITP auf den Kanaren nach Art. 25 REF nicht zahlen zu müssen.
Der Käufer kann ausserdem Vermögenssteuer und Einkommensteuer sparen, die er als natürliche Person
und Nichtresidente zahlen müsste (Modell 214), wogegen die S.L. als juristische Person diese nicht zahlt.
Problem: Hat die S.L. keine Aktivität, ist Art.25 REF nicht anwendbar und die 6% ITP können
von der Finanzbehörde zwangsweise mit Verzugszinsen nachgefordert werden.
Dies gilt ebenso für die Vermögens - und Einkommensteuer.
Die Erbschaftssteuer kann man sparen, wenn Kinder schon Anteile an der Gesellschaft haben und
die Voraussetzungen erfüllt sind, dass eine aktive Familien-S.L. gegeben ist, so sind auf den
Kanarischen Inseln 99 % der im Erbgang übergehenden Gesellschaftsanteile erbschaftssteuerfrei
und der Verwandtschaftsfreibetrag ist ebenso gegeben.
Die Einbringung einer Immobilie in eine bestehende S.L. kostet auf den Kanaren 0 % ITP
(spanische Vermögungsübertragungssteuer). Zahlen muss man lediglich Wertzuwachssteuer
nach der LIRPF(spanisches Einkommensteuergesetz), wenn ein Gesellschafter die Immobilie vorher
im Privateigentum hatte. Ebenso fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer an.
Zukünftige Verkäufe der S.L. Anteile sind steuerfrei in Bezug auf ITP und AJD (Dokumentensteuer).
Problem: Mögliches Eingreifen der Finanzbehörde bei höheren Werten:
Vermutung eines Immobilienkaufes statt eines Beteiligungskaufes, wenn der Verkäufer mehr als
50 % der Beteiligung hält und der Käufer diese erwirbt.
Folge: 6% ITP sind nachzuzahlen mit Verzugszins und Bewertung der Gesellschaftsanteile
gemäss dem Wert der Immobilie.
Ausserdem ist die Bewertung meistens höher als die einer Immobilie.
Weiterer Nachteil: jährliche Bilanzerstellung und Körperschaftssteuererklärungen
machen den Kauf einer Immobilie mit einer S.L. nur lohnenswert, wenn es um wertvolle Immobilien geht.
Wie Sie sehen, ist in jedem Einzelfall die Abwägung der Vor- und Nachteile erforderlich.
Darauf hinzuweisen ist letztendlich, dass ein Unternehmer schon mit einer S.L. Gründung und der Einbringung
einer Immobilie im Wert von 100.000 Euro eine Gründungsvoraussetzung des Steuersparmodells ZEC
(Zona especial Canaria) erfüllt hat. Mit der ZEC-Konstruktion zahlt der Unternehmer statt
30-35% Körperschaftssteuer je nach Umsatzstärke nur zwischen 1,5-5% Körperschaftssteuer
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und wir suchen die passende Gesellschaftsform,
gründen sie gemäss ihren Zielvorstellungen und begleiten sie, während der gesamten Aktivität
in Deutschland und in Spanien.
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