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- Modell 214 ist eine vereinfachte Steuererklärung für Nichtresidenten,
die nicht mehr als eine Immobilie
oder Grundstück zum Eigengebrauch in Spanien haben.
- Neuheiten: Die Steuer ist jetzt bei einer Bank einzubezahlen.
- Notwendige Formulare
- Grundsteuerzahlbeleg des Kalenderjahres für das die Steuererklärung
abgegeben werden soll
- Steuerdatenklebeetiketen
- Ausgefülltes Formular Modell 214
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Anleitung zum Ausfüllen
Frist: Im darauffolgenden Kalenderjahr des Erklärungszeitraums bis zum 31.12.XX ist die Steuererklärung
abzugeben und die Steuer zu zahlen.
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- Adressfeld: Deutsche Wohnadresse und damit Steuerresidenz eintragen!
- Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) für alle Güter, die in Spanien belegen sind
bzw. unter die Vermögenssteuer fallen. Hier ist gleichgültig, ob ein Grundstück bebaut, unbebaut
städtisch oder Ackerfläche ist.
Der Wert am 31.12.XX jedes Jahres ist massgeblich.
Der Wert (Valor) ist der höchste von den folgenden 3:
Kaufpreis
Kataster
Festsetzung durch Steuerbehörde
Deudas (Schulden) bsp. Hypotheken sind abziehbar.
Für Nichtresidente besteht kein Freibetrag
Bis 166.129,45 ist der Steuersatz 0,2 % (weitere Werte siehe Tabelle)
- Einkommensteuer (geschätzt) nur für bebaute Grundstücke, also nich für Ackerfläcken (rustico)
und unbebaute städtische Flächen (urbano). Bei aktualisierten Katasterwerten ist 1,1 % des Katasterwertes
als Rechnungsgrundlage anzusetzen, davon 25 % als Steuersatz ergibt die einzuzahlende Steuer (cuota integra).
- Die Adresse und die Katasternummer sind einzutragen
- Nichtresidente müssen in Spanien einen Steuerrepräsentanten haben.
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