Naturgemäß gibt es viele Verflechtungen zwischen Immobiliengesellschaften, Kreditinstituten und Title-Versicherungen, die dazu führen, dass der Kunde nicht unbedingt zu seinem Vorteil von einem zum anderen Partner verwiesen wird. Obwohl direkte "Kickbacks" (also Rückvergütungen) an die empfehlende Stelle nicht zulässig sind, liegt der wirtschaftliche Vorteil dieser Geflechte im gemeinsamen Gewinn. Das bedeutet für den Kunden vor allem, dass er weitgehend auf sich allein gestellt ist.
Bei einer hohen in Aussicht stehenden Courtage werden gern einmal Rechtsmängel im Grundbuch "unter den Teppich gekehrt" oder nachlässig zum Nachteil des zukünftigen Eigentümers behandelt. Möglicherweise fällt dieses Problem erst dann auf, wenn der Käufer selbst viel später weiterverkaufen will und sich erst dann herausstellt, dass seine vermeintlich einwandfreien Grundstücksrechte mit Mängeln behaftet sind. Häufig lassen sich die jeweils Beteiligten eine Aufklärungsbestätigung über die Verflechtungen unterzeichnen, es ist aber sehr zu empfehlen, dass eine Title-Versicherung ausgewählt wird, die unabhängig vom Makler ist.
Auch mit der Bank verbundene Unternehmen sollte man kritisch betrachten und sich anderweitig Kostenvoranschläge einholen. Im übrigen ist es den Banken gesetzlich untersagt, den Abschluß einer Title-Versicherung durch ein verbundenes Unternehmen zur Bedingung der Kreditzusage zu machen.
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