USA: Grundstücksübertragung beim Erwerb einer Immobilie

Beim Closing wird das Eigentum am Grundstück durch Übergabe der Eigentumsurkunde ("Deed") Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises verschafft. Üblicherweise hat der Käufer das Recht, den mit der Abwicklung beauftragten Rechtsanwalt zu benennen. Der Makler schickt diesem den Kaufvertrag und alle damit zusammenhängenden Unterlagen. Sodann werden sämtliche Verträge noch einmal zusammengestellt und geprüft, die Title-Versicherungspolice ausgestellt, die Kreditunterlagen nebst Treuhand- und Auszahlungsanweisungen zusammengestellt, die im Grundbuch eintragungsbedürftigen Urkunden, insbesondere die Deed, vorbereitet, erklärt und zum Grundbuchamt weitergeleitet.

Beim Closing unterzeichnen alle Parteien die für sie vorgesehenen Unterlagen, so dass sie sämtlich persönlich anwesend sein müssen. Auch wird von vielen Kreditinstituten die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten nicht akzeptiert - sie bestehen für die vorher abzustimmenden Vertretungen auf eigene Vollmachtsformulare.

Insbesondere werden beim Closing folgende Unterlagen unterzeichnet:

  • Die Kreditbestätigung ("Note")
  • Die Hypothek bzw. Grundschuld ("Deed of Trust" oder "Mortgage")
  • Aufklärungshinweise und andere Bestätigungen des Kreditinstitutes
  • die Eigentumsurkunde ("Deed")

Es empfiehlt sich, mit der Abwicklung des Closings einen Anwalt zu beauftragen, obwohl auch Title-Versicherungen häufig diese Aufgaben wahrnehmen. Da letztere keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, ist ihre Hilfe eingeschränkt: Sie dürfen beispielsweise nicht über vertragliche Mängel und deren Auswirkungen beraten und gegenüber Ämtern, Behörden und Dritten als Rechtsberater des Käufers auftreten. Auch müssen sie sich im Hinblick auf Ratschläge zur Eigentumsform und zur Nachlaßplanung enthalten. Da sich die Gebühren der Anwälte von denen der anderen sogenannten "Settlement Agents" nur unwesentlich unterscheiden, lohnt es sich nicht, an gutem Rat zu sparen.

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