Die Regelungen des amerikanischen Pflichtteilsrechts und zur Enterbung in den USA finden sich im Erbrecht der einzelnen Bundesstaaten (z.B. kalifornisches Erbrecht, texanisches Erbrecht, Erbrecht des Staates Florida usw.). Das Erbrecht in den USA lässt dem Erblasser grundsätzlich mehr Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit bei der Verfügung über den Nachlass als das deutsche Erbrecht. Der Autor, Rechtsanwalt und Attorney at Law Holger Siegwart, Esq. weist nachstehend auf wichtige Grundlagen im Hinblick auf das amerikanische Pflichtteilsrecht und die Enterbung in den USA hin.
Die vollständige Enterbung eines Ehegatten ist jedoch in den meisten US-Bundesstaaten grundsätzlich nicht möglich, wenn der enterbte Ehegatte nicht in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsvereinbarung wirksam zugestimmt hat. Einige Bundesstaaten sehen die Gütergemeinschaft ("Community Property States") als gesetzlichen Güterstand vor. Vereinfacht dargestellt steht dem überlebenden Ehegatten in diesen Staaten mit einigen Ausnahmen die Hälfte des nach Eheschliessung erworbenen Vermögens ("Community Property") zu.
Erhebliche zusätzliche Komplikationen ergeben sich daraus, dass das Pflichtteilsrecht in den USA vom ehelichen Güterrecht abhängig ist, welches sich aus dem Ehe- und Familienrecht der einzelnen US-Bundesstaaten ergibt (z.B. kalifornisches Familienrecht, texanisches Familienrecht, Familienrecht des Staates Florida usw.).
Einige Bundesstaaten sehen die Gütergemeinschaft als gesetzlichen Güterstand vor (u.a. Kalifornien, Texas) mit der Folge, dass das nach der Eheschliessung erworbene Vermögen eines Ehegatten mit wenigen Ausnahmen automatisch beiden Ehegatten zusammen gehört. In diesen Bundesstaaten steht dem enterbten Ehegatten grundsätzlich die Hälfte des Gemeinschaftsgutes zu, während der Erblasser über die andere Hälfte sowie das ihm allein gehörende Vermögen frei verfügen kann.
Manche Bundesstaaten geben dem überlebenden Ehegatten ein Pflichtteilsrecht am gesamten Vermögen unter der Kontrolle des Erblassers im Todeszeitpunkt, d.h. nicht nur an den Vermögensgegenständen, die sich zum Todeszeitpunkt im Nachlass befinden und der gerichtlich überwachten Nachlassverteilung unterliegen. Dies schliesst auch Vermögen in Trusts etc. mit ein.
Andere Staaten geben dem Ehegatten ein Pflichtteilsrecht am Nachlass ("Estate") und einigen derjenigen Vermögensgegenstände (aber nicht allen), die der Erblasser am Nachlass vorbei vererbt. In diesen Staaten kann der Erblasser den Ehegatten durch geschickte Nachlassplanung teilweise enterben.
In den Bundesstaaten ohne Gütergemeinschaft hat der überlebende Ehegatte ein Pflichtteilsrecht am Nachlass des Verstorbenen. Viele Bundesstaaten erlauben jedoch dem Erblasser, dieses gesetzliche Pflichtteilsrecht teilweise oder vollständig zu umgehen. Dies kann durch Übertragung auf einen Trust und andere Instrumente der Nachlassplanung geschehen, mit denen Vermögensgegenstände am Nachlass und am gerichtlichen Nachlassverfahren (Probate) vorbei vererbt werden.
Pflichtteilsrecht von Kindern und Eltern
Volljährige Kinder haben in den USA grundsätzlich kein Pflichtteilsrecht und können in allen Bundesstaaten (außer Lousiana) vollständig enterbt werden. Eines wichtigen Grundes bedarf es nicht. Soweit ein Grund für die Enterbung genannt wird, hat der enterbte Abkömmling die Möglichkeit, das Testament mit der Behauptung anzufechten, dass der Grund für die Enterbung tatsächlich nicht vorlag.
Minderjährige Kinder werden in einigen Bundesstaaten in unterschiedlichem Umfang vor vollständiger Enterbung geschützt. Kindern, die nach Errichtung eines Testaments geboren wurden, steht regelmässig ein gesetzliches Erbrecht zu, wenn sich die Absicht der Enterbung nicht ausdrücklich aus dem Testament ergibt. Nichteheliche Kinder sind in den USA zwischenzeitlich nicht mehr vollständig vom Erbe ausgeschlossen. Sie können allerdings ebenso wie eheliche Kinder enterbt werden.
Eltern haben in den USA kein Pflichtteilsrecht und können jederzeit ohne Angaben von Gründen enterbt werden, falls sie unter den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ein Erbrecht haben sollten. Gleiches gilt für Geschwister.
Die Voraussetzungen und Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils in den USA unterscheiden sich in den einzelnen Bundesstaaten. Je nach Sachverhalt muss der enterbte Ehegatte das Testament und ggf. Trusts fristgerecht gerichtlich anfechten. Es ist daher dringend anzuraten, bereits frühzeitig die Hilfe eines Rechtsanwaltes mit Sitz und Zulassung in den USA in Anspruch zu nehmen.
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