Schutz vor Autodiebstahl So verhältst Du Dich richtig, wenn Dein Auto gestohlen wurde

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei unverschuldetem Diebstahl oder Raub Deines Fahrzeugs zahlt die Kaskoversicherung.
  • Damit bei der Regulierung des Schadens alles glattläuft, musst Du Dich dringend richtig verhalten.
  • Die wichtigste Regel: Handle rasch! Anders als bei anderen Schäden in der Kfz-Versicherung hast Du keine Woche Zeit, um den Schaden zu melden.
  • Geld von der Ver­si­che­rung bekommst Du frühestens vier bis sechs Wochen nach dem Diebstahl.

So gehst Du vor

  • Erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. Am besten gehst Du direkt zur nächsten Dienststelle.
  • Gleich danach musst Du Deine Kfz-Versicherung informieren – etwa telefonisch über die Schaden-Hotline.
  • Melde das Fahrzeug so schnell wie möglich bei der Kfz-Zulassungsstelle ab.

Alle 15 bis 30 Minuten wird in Deutschland ein Auto gestohlen. Hast Du eine Kaskoversicherung abgeschlossen, dann zahlt Deine Kfz-Versicherung - wenn Du einige wichtige Regeln beachtest. Dazu gehört, dass Du das Auto sorgfältig abgeschlossen hattest und den Schaden meldest, sobald Du den Diebstahl bemerkst.

Welche Ver­si­che­rung zahlt bei Diebstahl?

Diebstahl und Raub sind Schäden, die die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abdeckt. Wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast, ist die Teilkasko eingeschlossen; für den Diebstahl oder Raub wirst Du nicht in eine schlechtere Scha­den­frei­heits­klas­se eingestuft. Allerdings zieht der Versicherer die Selbstbeteiligung der Teilkasko von der Entschädigung ab.

Wie stellst Du den Diebstahl fest?

Gerade wenn ein Fahrzeug mehrere Fahrer hat, gibt es oft eine Erklärung dafür, dass es nicht an seinem gewohnten Platz steht. Prüfe zunächst, ob nicht etwa ein Familienmitglied das Fahrzeug umgeparkt hat. Möglicherweise wurde das Auto aber auch abgeschleppt: Gerade in Großstädten richten Umzugsunternehmen kurzfristig Halteverbote ein und lassen dann alle Fahrzeuge in der Verbotszone entfernen. Erkundige Dich also telefonisch bei der Polizei, ob das Fahrzeug umgesetzt wurde.

Wenn Du nach diesem Ausschlussverfahren keine andere Erklärung für das Fehlen Deines Fahrzeugs findest, dann gehe von einem Diebstahl aus.

Zeig den Schaden bei Polizei und Ver­si­che­rung an

Jetzt gilt es, schnell zu handeln. Anders als bei anderen Schäden in der Kfz-Versicherung hast Du nicht eine Woche Zeit, um den Schaden zu melden. Bei einem Diebstahl verlangen die Kfz-Versicherer eine rasche und schriftliche Schadensmeldung und eine Anzeige bei der Polizei.

Am besten gehst Du sofort zur nächsten Polizeidienststelle, meldest den Diebstahl und erstattest Anzeige. Dies gilt übrigens auch, wenn Dein Auto im Ausland gestohlen wurde.

Als Nächstes meldest Du den Diebstahl Deiner Ver­si­che­rung. Dies geht am schnellsten telefonisch über die Schaden-Hotline des Versicherers. Häufig geben die Versicherer mit den Ver­si­che­rungsunterlagen kleine Kärtchen aus, auf denen die wichtigsten Nummern vermerkt sind. Wer diese im Portemonnaie bei sich trägt, hat bei Unfall und Diebstahl gleich die richtigen Telefonnummern zur Hand.

Hältst Du Dich nicht an diese Vorgaben, so kann der Versicherer Dir vorhalten, dass Du Deine Pflichten verletzt hast und er den Schaden nicht ersetzen muss. Handle also auf jeden Fall rasch.

Melde Dein Fahrzeug sofort bei der Zulassungsstelle ab

Dein nächster Gang führt Dich zur Kfz-Zulassungsstelle. Dort meldest Du das versicherte Fahrzeug ab. Für die Abmeldung benötigst Du den Original-Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein – die offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 heißen – sowie die polizeiliche Bescheinigung des Diebstahls.

Informiere außerdem Deine Ver­si­che­rung über die Abmeldung beziehungsweise vorübergehende Stilllegung. Für diese Zeit musst Du keine Ver­si­che­rungsbeiträge zahlen und bekommst die überzahlten Beiträge erstattet.

Halte unbedingt alles schriftlich fest

Sowohl die Polizei als auch die Ver­si­che­rung senden Dir in den folgenden Tagen Formulare zu, in denen Du die Umstände des Diebstahls und die Höhe des Schadens schildern sollst. Die Polizei erkundigt sich besonders nach Ort und Zeit des Diebstahls sowie den besonderen Merkmalen des Fahrzeugs. Auch der Versicherer sammelt diese Informationen. Darüber hinaus benötigt er allerdings eine Reihe weiterer Angaben – wie Kilometerstand, Unfälle und Reparaturen – aus denen er den Wert des Fahrzeugs ermitteln kann.

Fülle diese Unterlagen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß aus – zum einen bist Du dazu vertraglich verpflichtet, zum anderen kommst Du später nicht in Erklärungsnot, falls das Fahrzeug aufgefunden wird und sich Deine Angaben nicht bestätigen.

Diese Unterlagen brauchst Du dringend

Um den Schaden regulieren zu können, benötigt die Teilkasko-Versicherung nicht nur die schriftliche Schadensmeldung und die Abmeldebescheinigung, sondern auch die Original-Fahrzeugunterlagen, die Kauf- und Finanzierungsverträge sowie die Fahrzeugschlüssel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du nicht alle geforderten Unterlagen sofort beisammen haben. Besonders die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, lässt in der Regel einige Wochen auf sich warten.

Alle Unterlagen, die Du bereits zur Hand hast, solltest Du aber direkt verschicken. Auch wenn der Versicherer erst zahlt, wenn alle Unterlagen vorliegen, kann er dann zumindest mit der Wertermittlung beginnen. So kommst Du schneller an Dein Geld.

Was, wenn Dein Fahrzeug gefunden wird?

Taucht Dein Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer wieder auf, so gehört es weiter Dir. Du bist dann verpflichtet, Dein Auto wieder zurückzunehmen. Ist das Fahrzeug beschädigt, so zahlt der Versicherer die Reparatur.

Auch die Kosten für die Abholung des Autos zahlt der Versicherer, sobald der Fundort mehr als 50 Kilometer vom normalen Standort des Fahrzeugs entfernt liegt. Die Erstattung bemisst sich an den Kosten einer Bahnfahrkarte, je nach Teilkasko-Tarif mit einer Begrenzung von 1.200 bis 1.500 Kilometer Entfernung.

Auch hier gilt wieder der Grundsatz: Sobald Du – etwa von der Polizei – Informationen zu Deinem Fahrzeug erhältst, solltest Du Dich mit dem Versicherer abstimmen.

Weil Du Dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet hattest, musst Du es dann wieder neu zulassen, sofern Du es behältst. Dafür benötigst Du eine neue elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung. Ab diesem Zeit­punkt musst Du auch wieder Ver­si­che­rungsbeiträge zahlen. Deine Ver­si­che­rung wechseln kannst Du bei dieser Gelegenheit übrigens nicht.

Was zahlt die Kaskoversicherung bei Diebstahl?

Bleibt Dein Auto verschwunden, zahlt die Ver­si­che­rung den Wiederbeschaffungswert, also so viel, wie ein gleichwertiges Auto am Tag des Diebstahls kostete. Bei fast neuen Fahrzeugen gelten besondere Regeln, falls Du eine Neuwertentschädigung vereinbart hast: Innerhalb einer bestimmten Frist – zum Beispiel sechs Monate nach dem Kauf – zahlt die Teilkasko den Neupreis, sofern Du das Fahrzeug direkt vom Händler oder Hersteller gekauft hast. Für welchen Zeitraum diese Neupreisentschädigung gilt, hängt von Deinem Kasko-Tarif ab.

Den Wiederbeschaffungswert bei gebrauchten Fahrzeugen ermittelt dagegen ein Sachverständiger, den die Ver­si­che­rung beauftragt. Einige Versicherer bieten allerdings auch für Gebrauchtwagen eine ähnliche Klausel wie die Neuwertentschädigung an. Diese sogenannte Kaufpreisentschädigung ist für alle Käufer einer Tageszulassung oder eines jungen Gebrauchten interessant.

Liegen alle Unterlagen vor, zahlt die Ver­si­che­rung innerhalb von zwei Wochen – aber frühestens nach Ablauf des Monats, in dem Du das Fahrzeug zurücknehmen müsstest, falls es wieder auftauchte. Der vereinbarte Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, wird jedoch vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Wofür zahlt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung nicht?

Die Teilkasko zahlt nicht für lose mitgeführte Teile – etwa Mobiltelefone oder CDs – und persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Gepäck. Dafür kommt allerdings eine Erstattung über die Hausratversicherung oder spezielle Geräteversicherungen infrage. Kläre also auch mit diesen Ver­si­che­rungen kurzfristig, ob diese für den Schaden aufkommen.

Auf diese Regelungen in der Kaskoversicherung solltest Du achten

Möchtest Du Dich bestmöglich für den Fall eines Diebstahls versichern, solltest Du bei der Tarifauswahl auf folgende Merkmale besonders achten:

  • verlängerte Neupreisentschädigung,
  • Kaufpreisentschädigung statt Wiederbeschaffungswert bei Gebrauchtwagen,
  • Zahlung einer Pauschale für die Mietwagenkosten,
  • bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen: Abschluss einer Vollkasko-Versicherung mit GAP-Deckung (Übernahme der Lücke zum Wiederbeschaffungswert).

Was tun, wenn die Schadensregulierung hakt?

Mögliche Streitpunkte mit der Ver­si­che­rung sind vor allem eine Mitschuld am Verschwinden des Autos und die Höhe der Entschädigung. Wer also sein Fahrzeug unverschlossen abstellt, nicht alle Fahrzeugschlüssel vorweisen kann oder beim Parken betrunken war, dem wird möglicherweise vorgeworfen, zum Diebstahl beigetragen zu haben. Während es sonst möglich ist, grobe Fahrlässigkeit in der Kasko mitzuversichern, gibt es diese Erweiterung für Diebstähle nicht. Steht dieser Vorwurf im Raum, solltest Du Dich direkt an einen Fachanwalt wenden, der die Rechtsprechung zu diesen Fällen kennt.

Auch bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Erstattung kann dieser Schritt sinnvoll sein. Allerdings sehen die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen auch ein eigenes Verfahren vor. Erscheint Dir der ermittelte Wert zu niedrig, kannst Du einen eigenen Sachverständigen benennen. Aber Vorsicht: Du trägst die zusätzlichen Kosten, falls Du im Verfahren unterliegst und keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

Ein Ersatzauto lohnt nicht immer

Neben dem unmittelbaren Schreck bringt ein Diebstahl des Fahrzeugs also einige Wochen der Unsicherheit. Wer etwa für den Weg zur Arbeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist, steht vor der Entscheidung: sofort ein Ersatzauto anschaffen oder die ersten vier Wochen überbrücken? Schließlich müsste man es ja vier Wochen lang zurücknehmen, falls es wieder auftaucht.

Dazu kommen die Kosten für ein neues Auto oder die Regelung einer neuen Finanzierung, während die alten Verträge noch nicht abgewickelt sind. Möchtest Du das Ersatzfahrzeug finanzieren, solltest Du Dich um einen möglichst günstigen Autokredit kümmern. Bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens gilt es darüber hinaus, den Kauf von privat oder vom Händler gegeneinander abzuwägen.

Die Finanzierungslücke kannst Du zudem verkleinern, indem Du vom Versicherer einen Vorschuss auf die Entschädigung verlangst. Allerdings musst Du auch dafür zunächst abwarten, bis der Versicherer erklärt hat, dass er für den Schaden zahlt. Wer also innerhalb des ersten Monats nach dem Diebstahl sofort ein neues Fahrzeug anschaffen möchte, muss die Kosten entweder aus eigenen Mitteln vorstrecken, das Auto über den Händler finanzieren oder sich kurzfristig einen Rahmenkredit sichern, der sich dann mit der Erstattung von der Ver­si­che­rung zurückzahlen lässt.

Den Kauf eines Ersatzfahrzeugs musst Du dem Versicherer nachweisen. Nach den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen bestehen die Kfz-Versicherer beim Kauf darauf, dass die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird. Das bedeutet, dass Du von einem Händler kaufen musst, denn ein privater Verkäufer weist die Mehrwertsteuer nicht aus. Kläre daher mit Deinem Versicherer ab, ob er aus Kulanz auch den Nachweis eines Kaufes von privat akzeptiert.

Mehr dazu im Ratgeber Teilkasko – Vollkasko

  • Bei selbstverschuldeten Unfälle hilft Dir nur eine Vollkasko weiter. Bei Diebstahl und Brand reicht eine Teilkasko.
  • Empfohlene Vergleichsportale und Anbieter: Verivox, Check24, Huk24

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