Verbraucherkredit Diese Rechte hast Du als Verbraucher bei Krediten

Salim_Rehan
Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du einen Kredit aufnimmst, hast Du besondere Rechte gegenüber der Bank.

  • Die Bank hat Dir gegenüber etwa besondere Informationspflichten.

  • Du kannst über ein Widerrufsrecht den Kreditvertrag rückgängig machen. 

  • Hat die Bank bei der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht, kannst Du sogar noch Jahre nach der Kreditaufnahme widerrufen.

„Dürfen die das überhaupt?“ Wer viel mit Banken zu tun hat, wird sich diese Frage schon einige Male gestellt haben. Zum Beispiel wenn die Bank einfach den Kredit kündigt und dafür auch noch Entschädigung will. Oder wenn ein Kunde einen Kreditvertrag widerruft und die Bank sich einfach querstellt. Die Antwort auf die Frage lautet: Bei Darlehen dürfen die Banken einiges, aber auch Verbraucher haben Rechte.

Was ist ein Verbraucherdarlehen?

Der größte Teil der Rechte, die Du als Kreditnehmer hast, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie verankert. Diese Rechte greifen immer dann, wenn Du ein sogenanntes Verbraucherdarlehen aufnimmst.

Unter den Begriff Verbraucherdarlehen fallen Ratenkredite sowie Darlehen für die Baufinanzierung oder Existenzgründung. Kredite von weniger als 200 Euro, Kredite mit einer Laufzeit unter drei Monaten, gewerbliche Kredite, Privatkredite, Arbeitgeberdarlehen und Förderkredite gehören dagegen nicht dazu (§ 491 BGB).

Was muss in einem Ver­brau­cher­dar­lehens­ver­trag stehen?

Banken müssen Dich vor Abschluss des Vertrags über die wichtigsten Kreditbedingungen aufklären. Mit dem Europäischen Standardisierten Merkblatt erfüllen die Banken die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten (§ 491a BGB). So sollst Du alle Kosten des Vertrages einsehen können. Du kriegst zudem eine Kopie Deines Vertrages.

Zu den nötigen Informationen gehören zum Beispiel der effektive Jahreszins, der Darlehensbetrag sowie Informationen zu den Widerrufsrechten. Die Konsequenz: Weist der Vertrag Formmängel auf oder fehlt die Schriftform, ist er nichtig (§ 494 BGB). Sobald das Geld aber auf Deinem Konto ist, kannst Du einige Formfehler nicht mehr geltend machen.

Wie funktioniert das Widerrufsrecht?

Bei Verbraucherdarlehen kannst Du 14 Tage lang überlegen, ob Du den Kredit tatsächlich aufnehmen willst. Dies gilt auch für Null-Prozent-Finanzierungen.

Wenn der Kredit einen bestimmten Einkauf direkt finanziert, dann wird von einem verbundenen Geschäft gesprochen. Das Widerrufsrecht des Kredits wirkt sich auch auf das damit verbundene Geschäft aus, ganz egal, ob Du ein Auto oder eine Einbauküche gekauft hast. Wie Du vorgehst, wenn Du so ein Auto finanziert hast, findest Du in unserem Ratgeber Autokredit widerrufen. Auch eine Rest­schuld­ver­si­che­rung kannst Du bei verbundenen Verträgen widerrufen.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Einkäufen besteht sonst nur beim Online-Shopping. Das Rücktrittsrecht gilt aber bei mangelhaften Produkten auch für die Kredite, die Du für den Einkauf aufgenommen hast.

Gerade bei den Widerrufsbelehrungen haben die Banken in der Vergangenheit viele Fehler gemacht. Das ist eine Chance für Dich, weil die gesetzliche Widerrufsfrist dadurch noch nicht angefangen hat und Du den Kredit noch immer widerrufen kannst. Hast Du einen Kredit frühzeitig zurückgezahlt und die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft, dann kannst Du die Vor­fälligkeits­entschädigung zurückverlangen, die die Bank von Dir kassiert hat.

Wann fällt eine Vor­fälligkeits­entschädigung an?

Bei Verbraucherdarlehen ist der Zeitraum vertraglich festgelegt, in dem Du den Kredit zurückzahlen musst. Falls Du ihn vorzeitig ablösen willst, hat die Bank Anspruch auf eine Entschädigung. Deren Höhe ist abhängig von der Kreditart:

Ratenkredit - Bei Ratenkrediten ist die Höhe der Vor­fälligkeits­entschädigung beschränkt, Du kannst diese Darlehen jederzeit kündigen und musst lediglich 1 Prozent der Restschuld als Vor­fälligkeits­entschädigung zahlen. Läuft der Kredit nur noch weniger als ein Jahr, ist die Entschädigung auf 0,5 Prozent begrenzt. Einige Banken verlangen diese Zahlung gar nicht, das liest Du in Deinem Kreditvertrag.

Baufinanzierung - Bei Krediten, die mit einer Grundschuld gesichert sind, ist die Höhe der Vor­fälligkeits­entschädigung oder der Nichtabnahmeentschädigung nicht begrenzt. Überprüf deshalb auf jeden Fall die Höhe der Entschädigung, wenn Du den Kredit kündigst. Experten können die Berechnung der Bank für Dich nachvollziehen. Eine Bank ist übrigens nicht verpflichtet, eine Kündigung zu akzeptieren. Ausnahmen gelten nur, falls das Geldinstitut den Kredit bereits vor zehn Jahren vollständig ausgezahlt hat oder die Bauherren ihr Haus verkaufen müssen.

Müssen Banken zum Ablauf der Zinsbindung informieren?

Banken sind verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, bevor die Zinsbindung für einen Baukredit abläuft. Die Restschuld begleichen die Bauherren dann entweder aus der eigenen Tasche oder sie schließen eine An­schluss­fi­nan­zie­rung ab. Der Kreditgeber muss spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob und zu welchem Zinssatz er bereit ist, den Vertrag fortzuführen (§ 493 BGB).

Unterschied zwischen 2/3-Zinssatz und Effektivzins

Die Banken müssen bei ihren Kreditwerbungen mit einem Zinssatz den sogenannten 2/3-Zins angeben. Zwei Drittel der Verbraucher, die einen Kredit erhalten, würden diesen oder einen besseren Zinssatz erhalten. So sollen die Kredite vergleichbar sein und Lockangebote verhindert werden.

Schau Dir vor dem Vertragsabschluss den effektiven Jahreszins an. Das Kreditinstitut muss ihn immer angeben, er soll Auskunft über die Gesamtkosten des Kredites geben. Allerdings gibt es Kosten, die oft nicht eingerechnet sind, zum Beispiel Bereitstellungszinsen oder eine Rest­schuld­ver­si­che­rung.
 

Was ist Zinswucher?

Banken vergeben Kredite nach unterschiedlichen Kriterien. Einige legen einen Zins fest, den alle Kreditnehmer bekommen – falls sie den Kredit kriegen. Der Zins ist dann unabhängig davon, wie zahlungsfähig der Kunde ist (Bonität). Andere arbeiten mit einer Zinsspanne, die sich nach der individuellen Bonität des Kunden richtet. Die Kunden erhalten unterschiedliche, sogenannte bonitätsabhängige Zinsen. Die Bonität ermittelt die Bank in der Regel durch eine Schufa-Auskunft und einer Analyse der Kundendaten.

Wichtig dabei ist: Den Banken sind Grenzen gesetzt, sie dürfen zum Beispiel die Unerfahrenheit ihrer Kunden oder gar eine Zwangslage nicht ausnutzen, um sehr hohe Zinsen zu verlangen (§ 138 BGB). Tun sie das doch, ist der Kreditvertrag nichtig. Du musst keine Zinsen zahlen, allerdings musst Du den Kredit an die Bank zurückzahlen.

Ab wann bei einem Zinssatz Wucher vorliegt, ist im Gesetz nicht vorgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Zins weder 100 Prozent höher sein darf als marktüblich, noch darf die Zinsdifferenz zwischen Markt und Kreditzins mehr als 12 Prozent betragen (BGH, Urteil vom 13. März 1990, Az. XI ZR 252/89). Was marktüblich ist, ergibt sich aus den Statistiken der Bundesbank.

Ist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung erforderlich?

Rest­schuld­ver­si­che­rung­en sollen für die Zahlung der Kreditraten einspringen, sobald Du als Kreditnehmer sie Dir nicht mehr leisten kannst. Allerdings greifen die Ver­si­che­rungen in vielen Fällen nicht. Sie machen die Kredite zudem wesentlich teurer.

Um wieviel teurer, siehst Du nicht auf den ersten Blick, die Kosten müssen nicht in den Effektivzinssatz eingerechnet werden. Über einen Vergleich der Ratenzahlungen bei demselben Kredit mit und ohne die Ver­si­che­rung kannst Du erkennen, wieviel mehr Du tatsächlich zahlen musst.

Wir raten deshalb bei Ratenkrediten grundsätzlich von solchen Ver­si­che­rungen ab. Sie sind für das Abschließen eines Kredites auch nicht erforderlich, Berater dürfen auch nicht den Eindruck erwecken, dass sie es sind.

Anders sieht es bei der Baufinanzierung aus: Die Kreditschuld kann existenzbedrohend werden, falls Du die Raten nicht zahlen kannst. Deshalb ist es sinnvoll, sich dagegen abzusichern. Allerdings empfehlen wir dann statt einer Rest­schuld­ver­si­che­rung eine gesonderte Risikolebens- und eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

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