Steueränderungen light

Für Informationen zur aktuellen Steuerreform mit Schwerpunkt "Unternehmenssteuern" nutzen Sie bitte diesen Link bzw. die Navigationsspalte an der linken Seite. Der nachstehende Inhalt bezieht sich nur auf die Änderungen im Jahr 2004, die jetzt schon zu einem erheblichen Teil überholt sind. Es handelt sich daher um einen Archivbeitrag, der nur für Archiv-Recherchezwecke verwendet werden sollte.

Die Steuerreform 2004 war eine abgespeckte Steuerreform light. Alle wesentlichen Änderungen der Steuerreform 2004 werden nachstehend dargestellt. Eine tabellarische und strukturierte Übersicht am Ende dieses Artikels erleichtert das schnelle Auffinden.
Der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Steuerreform 2004 sieht vor, dass der Eingangssteuersatz nur auf 16 und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt wird. Die dritte Stufe der Steuerreform wird praktisch nur zur Hälfte von 2005 auf 2004 vorgezogen (Diät-Steuerreform). In 2005 soll dann der Eingangssteuersatz auf die ursprünglich geplanten 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent gesenkt werden. Verlierer dieser Steuerreform sind inbesondere Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zur Arbeitsstätte haben und Familien, die demnächst bauen wollen. Auf Unternehmerseite gehören dazu: Unternehmer, die ihren Betrieb hohe Gesellschafterdarlehen geben und Gesellschaften, die unter die neue Mindestgewinnbesteuerung fallen.

Die wesentlichen Regelungen ab 2004:
  • Kürzung der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) auf einheitlich 30 Cent pro Kilometer. Ab 2007 wird die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.
  • Kürzung der Eigenheimzulage um 30 Prozent. Neubauten werden nicht stärker als der Erwerb einer Altimmobilie gefördert. Es gelten zusammenfassend für 2 Jahre die Einkommensgrenzen von 70.000 Euro (Zusammenveranlagung: 140.000 Euro) zzgl. 30.000 Euro je Kind.
  • Eigenheimzulage: Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch 1.250 Euro pro Jahr und 800 Euro je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren. Für Anschaffungen und Herstellungsaufwand nach dem 31.12.2005 ist die Eigenheimzulage komplett entfallen. Fälle
  • Eingangssteuersatz 16 Prozent und Spitzensteuersatz 45 Prozent.
  • Grundfreibetrag von 7.664 Euro in der Steuertabelle.
  • ab 2005 Eingangssteuersatz von 15 Prozent und Spitzensteuersatz von 45 Prozent
  • Der Haushaltsfreibetrag fällt weg und wird ersetzt durch einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro. Dieser Entlastungsbetrag wird einer Haushaltsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gewährt.
  • Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden auf max. 50 Euro pro Stunde begrenzt. Borussia Dortmund lässt grüßen
  • Rückwirkend ab 2003 (bzw. auch für nicht bestandskräftige Vorjahre) entfällt die Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
  • Die Kreditinstitute sind verpflichtet, jährlich eine zusammenfassende Bescheinigung über sämtliche Kapitalerträge und privaten Veräusserungsgeschäfte über alle bei Ihnen geführten Konten, auszustellen.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für das Bausparen wird von 10% auf 9% und der begünstigte Höchstbetrag von 480 Euro auf 470 Euro reduziert. Die Zulage für das Beteiligungssparen sinkt von 20% auf 18%. Der begünstigte Höchstbetrag wird von 408 Euro auf 400 Euro und in den neuen Bundesländern von 25% auf 22% reduziert.
    Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen - Basis ist das zu versteuernde Einkommen: 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete. Prämienbegünstigte Sparleistung unverändert: 512 Euro für Alleinstehende und 1024 Euro für Verheiratete. Prämiensatz-Reduzierung 10 auf 8,8 Prozent. Folge: für Alleinstehende noch 45,06 statt bisher 51,20 Euro und für Verheiratete 90,11 statt bisher 102,40 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr.
    Vermögenswirksame Leistungen: Einkommensgrenze bleibt bei 17.900 Euro je Arbeitnehmer. Kürzung des begünstigten Sparbeitrages von 480 Euro auf 470 Euro und Kürzung des Zulagensatzes von 10 auf 9 Prozent. Damit reduziert sich je Arbeitnehmer die maximale Zulage von 48 Euro auf 42,30 Euro.
  • Ausländische Investmentfonds sind ab 2004 attraktiver. Dividenden und Spekulationsgewinne sind wie bei deutschen Aktien nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Außerdem entfällt die Besteuerung des Zwischengewinns beim Verkauf von Fondsanteilen.
  • Anschaffungsnaher Aufwand: Das StÄndG 2003 hebt die - steuerlich günstigere - abweichende Rechtsprechung des BFH für den steuerlichen Abzug von Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes auf und führt faktisch die alte, typisierende Verwaltungsregelung der Einkommensteuerrichtlinien in das Gesetz ein. Danach liegen nicht sofort abziehbare Herstellungskosten vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und wenn sie 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
  • Pflichtangaben auf Rechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug: Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Unternehmer sind verpflichtet ihre Rechnungen fortlaufend und lückenlos zu nummerieren.
  • Gewerbesteuer: Es wird ein Mindesthebesatz von 200% eingeführt. Freiberufler unterliegen auch weiterhin nicht der Gewerbesteuer.
  • Mindestgewinnbesteuerung: Verlustvorträge bis zu einer Mio Euro können voll mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der steuerliche Gewinn 1 Mio Euro, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent (§ 10d Abs. 2 EstG).
  • Verluste aus stillen Beteiligungen sind nur noch mit Gewinnen aus stillen Beteiligungen verrechenbar.
  • Abschaffung der Halbjahresabschreibung für Abnutzung: Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter haben monatsgenau zu erfolgen.
  • Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen sind bis zu einer Freigrenze von 250.000 Euro steuerlich abzugsfähig. Wird die Freigrenze überschritten, sind die gesamten Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen. Auch Bürgschaften von Gesellschaftern zur Sicherung von Bankkrediten sollen darunter fallen. Wenn auch Bürgschaften in das Gesetz aufgenommen werden, kommt es zur Besteuerung, obwohl keine Zinsen fließen.
  • Kündigungsschutz: Kein Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. In Unternehmen mit fünf bis zehn Beschäftigten sind neu eingestellte Mitarbeiter vom Kündigungsschutz ausgenommen. Bereits bestehende Arbeitsverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.
  • Einführung strengerer Regeln bei der Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle. So müssen Arbeitslose "jeden legalen Job" annehmen.
  • Optionsmodell für die Kommunen bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Die Kommunen können frei entscheiden, ob sie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen selbst übernehmen oder nicht. Grundsätzlich sind aber die Arbeitsämter für die Betreuung der Empfänger des Arbeitslosengeld II zuständig. Einzelheiten des Optionsmodells soll ein eigenes Gesetz regeln.
  • Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Arbeitslosengeld neu: Die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes verzögert sich vermutlich bis Anfang 2005. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose sollen erweitert werden. Die Anrechnung des Erwerbseinkommens wird nach der Einkommenshöhe geregelt.
  • Tarifautonomie: keine gesetzliche Öffnungsklausel für Tarifverträge. Die Tarifparteien sollen eigenständige Regelungen für ihren Tarifvertrag finden.
  • Handwerksreform: Der Meisterbrief gilt weiterhin für 41 Berufe. Gesellen können sich nach 6 Jahren selbständig machen, wenn sie zuvor davon 4 Jahre leitend tätig waren. Einfache Handwerkertätigkeiten darf jede Person anbieten.
  • Subventionsabbau: Kürzung der Subventionen (Rasenmäherprinzip). Gemäß der Liste von Koch und Steinbrück werden daher alle Subventionen um 12% reduziert.
  • Lebensversicherungen und Krankenversicherungen: Deren Veräußerungsverluste aus Aktien- und Investmentfonds-Veräußerungen werden rückwirkend ab 2001 zu 80% steuerlich berücksichtigt. Veräußerungsgewinne sind entsprechend steuerpflichtig.
  • Gemeindefinanzreform ist aufgeschoben. Gewerbesteuer: "ertragsunabhägige Elemente" wie Zinsen, Mieten und Pachten werden nicht besteuert.
  • Privatisierung: Zur Finanzierung sind Privatisierungserlöse von 5,3 Milliarden Euro vorgesehen. Die Hälfte davon erhalten die Länder.
  • Die Tabaksteuer wird in 3 Schritten zu je 1,2 Cent auf jede Zigarette erhöht (1. März 2004, 1. Dezember 2004, 1. September 2005).
  Kredite Vergleichen



Steuerreform 2004: im Überblick bis 31.12.2003 ab 1.1.2004
Spitzensteuersatz 48 % 45 %
Eingangssteuersatz 19,9 % 16 %
Grundfreibetrag 7.235 € 7.664 €
Sparerfreibetrag: Verheiratete x 2 1.550 € 1.370 €
Wegfall Haushaltsfreibetrag - ja
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - 1.308 €
Sonderausgabenabzug für Lebensversicherung 100% 88 %
eigene Einkünfte für Kinder in Ausbildung 7.188 € 7.644 €
Einkommensgrenze für Unterhaltsfreibetrag 7.188 € 7.644 €
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerfreibetrag 1.044 € 920 €
Entfernungspauschale Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte je Entfernungskilometer 10 km á 0,36 €, weitere á 0,40 €, max. 5.112 € 0,30 €, max. 4.500 €
Freigrenze für Sachbezüge (Sachbezugsfreigrenze) 50 € 44 €
Freibetrag für Belegschaftsrabatt (Personalrabatt) 1.224 € 1.080 €
Heirats- und Geburtsbeihilfen 358 € 315 €
Vermögensbeteiligungen 154 € 135 €
Freibetrag für Übergangsgelder im öffentlichen Dienst 12.271 € 10.800 €
Wegfall der Steuerbefreiuung für Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb - ja
Freibetrag bei Abfindungen 8.181 € 7.200 €
    - wenn über 50 Jahre und länger als 15 Jahre beschäftigt 10.226 € 9.000 €
    - wenn über 55 Jahre und länger als 20 Jahre beschäftigt 12.271 € 11.000 €
Gewerbetreibende - Selbständige
Steuervorteil bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung halber Steuersatz 56% des Tarifs
Freibetrag für Veräusserungsgewinne 51.200 € 45.000 €
Abschmelzungsgrenze für Veräusserungsgewinne 154.000 € 136.000 €
Begrenzung für Bewirtungskosten 80% 70%
Begrenzung für betriebliche Geschenke 40 € 35 €
Wegfall der Halbjahresregelung AFA - ja
Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten begrenzt möglich ja
Mindeststeuer bei Verlustnutzung (ab 1 Mio €) - ja
Eigenheimer - Vermieter
Eigenheimzulage: Neubauten p.a. 2.556 € 1.250 €
Eigenheimzulage: Altbauten p.a. 1.278 € 1.250 €
Eigenheimzulage: Kinderzulage je Kind p.a. 767 € 800 €
Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre ledig 81.807 € 70.000 €
Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre verheiratet 163.614 € 140.000 €
Eigenheimzulage: Erhöhung Einkommensgrenze je Kind 30.678 € 30.000 €
Eigenheimzulage: Basis der Einkommensgrenze Gesamtbetrag der Einkünfte Summe der positiven Einkünfte
Wohnungsbauprämie 10 % 8,8 %
Mietgrenze: verbilligt überlassene Wohnung an Angehörige 50% 56%
AfA für selbstgenutzte Baudenkmäler 10 x 10% 10 x 9%
AfA für vermietete Baudenkmäler 10 x 10% 8 x 9%, 4 x 7%
degressive AfA-Sätze im Mietwohnungsbau 4 Jahre: 7%
6 Jahre: 5%
6 Jahre: 2%
24 Jahre: 1,25%
10 Jahre: 4%
8 Jahre: 2,5%
32 Jahre: 1,25%
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps