Steueränderungen "light"
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Für Informationen zur Steuerreform 2008 / 2009 mit Schwerpunkt "Unternehmenssteuern" nutzen Sie bitte diesen Link bzw. die Navigationsspalte an der linken Seite. Der nachstehende Inhalt bezieht sich auf die Änderungen im Jahr 2004, die jetzt schon zu einem erheblichen Teil überholt sind. Es handelt sich daher um einen Archivbeitrag, der nur für Archiv-Recherchezwecke verwendet werden sollte.
Die Steuerreform 2004 war eine abgespeckte Steuerreform light. Alle wesentlichen Änderungen der Steuerreform 2004
werden nachstehend dargestellt. Eine tabellarische und strukturierte
Übersicht am Ende dieses Artikels erleichtert das schnelle Auffinden.
Der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur
Steuerreform 2004 sieht vor, dass der Eingangssteuersatz nur auf 16 und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt wird.
Die dritte Stufe der Steuerreform wird praktisch nur zur Hälfte von 2005 auf 2004 vorgezogen (Diät-Steuerreform).
In 2005 soll dann der Eingangssteuersatz auf die ursprünglich geplanten 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent
gesenkt werden. Verlierer dieser Steuerreform sind inbesondere
Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zur Arbeitsstätte haben und Familien, die demnächst bauen wollen.
Auf Unternehmerseite gehören dazu: Unternehmer, die ihren Betrieb hohe Gesellschafterdarlehen geben und
Gesellschaften, die unter die neue Mindestgewinnbesteuerung fallen.
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Die wesentlichen Regelungen ab 2004:
- Kürzung der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) auf einheitlich 30 Cent pro Kilometer.
Ab 2007
wird die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.
- Kürzung der
Eigenheimzulage
um 30 Prozent. Neubauten werden nicht stärker als der Erwerb einer Altimmobilie gefördert.
Es gelten zusammenfassend für 2 Jahre die Einkommensgrenzen von
70.000 Euro (Zusammenveranlagung: 140.000 Euro) zzgl. 30.000 Euro je Kind.
- Eigenheimzulage: Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch
1.250 Euro pro Jahr und 800 Euro je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren. Für Anschaffungen und Herstellungsaufwand nach
dem 31.12.2005 ist die Eigenheimzulage komplett entfallen.
Fälle
- Eingangssteuersatz 16 Prozent und Spitzensteuersatz 45 Prozent.
- Grundfreibetrag von 7.664 Euro in der Steuertabelle.
- ab 2005 Eingangssteuersatz von 15 Prozent und Spitzensteuersatz von 45 Prozent
- Der Haushaltsfreibetrag fällt weg und wird ersetzt durch einen
Entlastungsbetrag von 1.308 Euro. Dieser Entlastungsbetrag wird einer
Haushaltsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gewährt.
- Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder
Nachtarbeit werden auf max. 50 Euro pro Stunde begrenzt. Borussia Dortmund lässt grüßen
- Rückwirkend ab 2003 (bzw. auch für nicht bestandskräftige Vorjahre)
entfällt die Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer
beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
- Die Kreditinstitute sind verpflichtet, jährlich eine
zusammenfassende Bescheinigung über sämtliche Kapitalerträge und
privaten Veräusserungsgeschäfte über alle bei Ihnen geführten
Konten, auszustellen.
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage für das Bausparen wird von 10% auf 9% und
der begünstigte Höchstbetrag von 480 Euro auf 470 Euro reduziert.
Die Zulage für das Beteiligungssparen sinkt von 20% auf 18%. Der
begünstigte Höchstbetrag wird von 408 Euro auf 400 Euro und in den neuen
Bundesländern von 25% auf 22% reduziert.
Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen - Basis ist das zu versteuernde Einkommen: 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete.
Prämienbegünstigte Sparleistung unverändert: 512 Euro für Alleinstehende und 1024 Euro für Verheiratete.
Prämiensatz-Reduzierung 10 auf 8,8 Prozent. Folge: für Alleinstehende noch 45,06 statt bisher 51,20 Euro und für Verheiratete 90,11 statt bisher 102,40 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr.
Vermögenswirksame Leistungen: Einkommensgrenze bleibt bei 17.900 Euro je Arbeitnehmer.
Kürzung des begünstigten Sparbeitrages von 480 Euro auf 470 Euro und Kürzung des Zulagensatzes von 10 auf 9 Prozent. Damit reduziert sich je Arbeitnehmer die maximale Zulage von 48 Euro auf 42,30 Euro.
- Ausländische Investmentfonds sind ab 2004 attraktiver. Dividenden und Spekulationsgewinne
sind wie bei deutschen Aktien nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Außerdem entfällt
die Besteuerung des Zwischengewinns beim Verkauf von Fondsanteilen.
- Anschaffungsnaher Aufwand:
Das StÄndG 2003 hebt die - steuerlich günstigere - abweichende Rechtsprechung des BFH für den steuerlichen Abzug
von Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes auf und führt faktisch
die alte, typisierende Verwaltungsregelung der Einkommensteuerrichtlinien in das Gesetz ein.
Danach liegen nicht sofort abziehbare Herstellungskosten vor, wenn die Aufwendungen für
Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und wenn sie 15%
der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
- Pflichtangaben auf Rechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug:
Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Unternehmer sind verpflichtet ihre Rechnungen fortlaufend und lückenlos zu nummerieren.
- Gewerbesteuer: Es wird ein Mindesthebesatz von 200% eingeführt.
Freiberufler unterliegen auch weiterhin nicht der Gewerbesteuer.
- Mindestgewinnbesteuerung: Verlustvorträge bis zu einer Mio Euro können voll mit steuerpflichtigen
Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der steuerliche Gewinn 1 Mio Euro, gilt eine
Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent (§ 10d Abs. 2 EstG).
- Verluste aus stillen Beteiligungen sind nur noch mit Gewinnen aus stillen Beteiligungen verrechenbar.
- Abschaffung der Halbjahresabschreibung für Abnutzung: Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter haben monatsgenau zu erfolgen.
- Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen sind bis zu einer Freigrenze von 250.000 Euro steuerlich abzugsfähig.
Wird die Freigrenze überschritten, sind die gesamten Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen. Auch Bürgschaften von Gesellschaftern
zur Sicherung von Bankkrediten sollen darunter fallen. Wenn auch Bürgschaften in das Gesetz aufgenommen werden, kommt es zur Besteuerung,
obwohl keine Zinsen fließen.
- Kündigungsschutz: Kein Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern.
In Unternehmen mit fünf bis zehn Beschäftigten sind neu eingestellte Mitarbeiter vom Kündigungsschutz ausgenommen.
Bereits bestehende Arbeitsverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.
- Einführung strengerer Regeln bei der Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle. So müssen Arbeitslose "jeden legalen Job" annehmen.
- Optionsmodell für die Kommunen bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Die Kommunen
können frei entscheiden, ob sie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen selbst übernehmen oder nicht.
Grundsätzlich sind aber die Arbeitsämter für die Betreuung der Empfänger des Arbeitslosengeld II zuständig. Einzelheiten des
Optionsmodells soll ein eigenes Gesetz regeln.
- Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe:
Arbeitslosengeld neu: Die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes verzögert sich vermutlich bis Anfang 2005.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose sollen erweitert werden. Die Anrechnung des Erwerbseinkommens
wird nach der Einkommenshöhe geregelt.
- Tarifautonomie: keine gesetzliche Öffnungsklausel für Tarifverträge. Die Tarifparteien sollen
eigenständige Regelungen für ihren Tarifvertrag finden.
- Handwerksreform: Der Meisterbrief gilt weiterhin für 41 Berufe. Gesellen können sich nach 6 Jahren selbständig machen, wenn sie zuvor davon 4 Jahre leitend tätig waren.
Einfache Handwerkertätigkeiten darf jede Person anbieten.
- Subventionsabbau: Kürzung der Subventionen (Rasenmäherprinzip).
Gemäß der Liste von Koch und Steinbrück werden daher alle Subventionen um 12% reduziert.
- Lebensversicherungen und Krankenversicherungen: Deren Veräußerungsverluste aus
Aktien- und Investmentfonds-Veräußerungen werden rückwirkend ab 2001
zu 80% steuerlich berücksichtigt. Veräußerungsgewinne sind entsprechend steuerpflichtig.
- Gemeindefinanzreform ist aufgeschoben. Gewerbesteuer: "ertragsunabhägige Elemente" wie Zinsen, Mieten und Pachten werden nicht besteuert.
- Privatisierung: Zur Finanzierung sind Privatisierungserlöse von 5,3 Milliarden Euro vorgesehen. Die Hälfte davon erhalten die Länder.
- Die Tabaksteuer wird in 3 Schritten zu je 1,2 Cent auf jede Zigarette erhöht (1. März 2004, 1. Dezember 2004, 1. September 2005).
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| Steuerreform 2004: im Überblick |
bis 31.12.2003 |
ab 1.1.2004 |
| Spitzensteuersatz |
48 % |
45 % |
| Eingangssteuersatz |
19,9 % |
16 % |
| Grundfreibetrag |
7.235 € |
7.664 € |
| Sparerfreibetrag: Verheiratete x 2 |
1.550 € |
1.370 € |
| Wegfall Haushaltsfreibetrag |
- |
ja |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
- |
1.308 € |
| Sonderausgabenabzug für Lebensversicherung |
100% |
88 % |
| eigene Einkünfte für Kinder in Ausbildung |
7.188 € |
7.644 € |
| Einkommensgrenze für Unterhaltsfreibetrag |
7.188 € |
7.644 € |
| Arbeitnehmer |
| Arbeitnehmerfreibetrag |
1.044 € |
920 € |
| Entfernungspauschale Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte je Entfernungskilometer |
10 km á 0,36 €, weitere á 0,40 €, max. 5.112 € |
0,30 €, max. 4.500 € |
| Freigrenze für Sachbezüge (Sachbezugsfreigrenze) |
50 € |
44 € |
| Freibetrag für Belegschaftsrabatt (Personalrabatt) |
1.224 € |
1.080 € |
| Heirats- und Geburtsbeihilfen |
358 € |
315 € |
| Vermögensbeteiligungen |
154 € |
135 € |
| Freibetrag für Übergangsgelder im öffentlichen Dienst |
12.271 € |
10.800 € |
| Wegfall der Steuerbefreiuung für Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb |
- |
ja |
| Freibetrag bei Abfindungen |
8.181 € |
7.200 € |
| - wenn über 50 Jahre und länger als 15 Jahre beschäftigt |
10.226 € |
9.000 € |
| - wenn über 55 Jahre und länger als 20 Jahre beschäftigt |
12.271 € |
11.000 € |
| Gewerbetreibende - Selbständige |
| Steuervorteil bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung |
halber Steuersatz |
56% des Tarifs |
| Freibetrag für Veräusserungsgewinne |
51.200 € |
45.000 € |
| Abschmelzungsgrenze für Veräusserungsgewinne |
154.000 € |
136.000 € |
| Begrenzung für Bewirtungskosten |
80% |
70% |
| Begrenzung für betriebliche Geschenke |
40 € |
35 € |
| Wegfall der Halbjahresregelung AFA |
- |
ja |
| Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten |
begrenzt möglich |
ja |
| Mindeststeuer bei Verlustnutzung (ab 1 Mio €) |
- |
ja |
| Eigenheimer - Vermieter |
| Eigenheimzulage: Neubauten p.a. |
2.556 € |
1.250 € |
| Eigenheimzulage: Altbauten p.a. |
1.278 € |
1.250 € |
| Eigenheimzulage: Kinderzulage je Kind p.a. |
767 € |
800 € |
| Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre ledig |
81.807 € |
70.000 € |
| Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre verheiratet |
163.614 € |
140.000 € |
| Eigenheimzulage: Erhöhung Einkommensgrenze je Kind |
30.678 € |
30.000 € |
| Eigenheimzulage: Basis der Einkommensgrenze |
Gesamtbetrag der Einkünfte |
Summe der positiven Einkünfte |
| Wohnungsbauprämie |
10 % |
8,8 % |
| Mietgrenze: verbilligt überlassene Wohnung an Angehörige |
50% |
56% |
| AfA für selbstgenutzte Baudenkmäler |
10 x 10% |
10 x 9% |
| AfA für vermietete Baudenkmäler |
10 x 10% |
8 x 9%, 4 x 7% |
| degressive AfA-Sätze im Mietwohnungsbau |
4 Jahre: 7%
6 Jahre: 5%
6 Jahre: 2%
24 Jahre: 1,25% |
10 Jahre: 4%
8 Jahre: 2,5%
32 Jahre: 1,25% |
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