In dem Fall verhandelte das Gericht über die Kündigungsschutzklage eines Servicemonteurs. Dessen Arbeitgeber hatte herausgefunden, dass der Kläger zahlreiche Telekommunikationsartikel als "neu" und "originalverpackt" bei eBay anbot, die ihm für seine tägliche Arbeit vom beklagten Unternehmen zur Verfügung gestellt worden waren. Obwohl der Arbeitgeber den Diebstahl der Arbeitsmaterialien nicht beweisen konnte und der Monteur die Vorwürfe bestritt, kündigte er ihm fristlos.
Zurecht, urteilte das Gericht. Der Arbeitgeber habe zwar die Tat nicht hundertprozentig nachweisen könne, die Indizien würden in diesem Fall jedoch einen schwerwiegenden Diebstahlverdacht rechtfertigen, der einen eigenständigen Kündigungsgrund darstelle.
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