Ein Angestellter verursachte einen Unfall mit seinem Dienstwagen. Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ist geregelt, dass in solchen Fällen der Arbeitnehmer 500 Euro Selbstbeteiligung zahlen muss. Gegen diese Mit-Haftung wandte sich der Mann.
Das Gericht hielt es aber für angemessen, den Kläger in diesem Umfang zu beteiligen. Schließlich trage der Arbeitgeber die Kosten für den übrigen vollen Schutz. Mit der Vollkaskoversicherung habe der Arbeitgeber eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz bzw. zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden getroffen. Ohne eine solche Vollversicherung müsse die Verantwortlichkeit erst mühsam geklärt werden. Zudem wäre dann das Risiko wesentlich höher, dass der Arbeitgeber mehr zahlen müsse.
|
|
|
|