Der Kläger war als Gießereimechaniker bei der Beklagten beschäftigt. In den ersten vier Berufsjahren war er aufgrund diverser Arbeitsunfälle und Kurzerkrankungen insgesamt 256 Arbeitstage krankgeschrieben. Seinem Arbeitgeber war das zu viel.
Diese Anzahl an Fehlzeiten lasse auf eine schlechte gesundheitliche Entwicklung in der Zukunft schließen und führe zu erheblichen betrieblichen Belastungen, argumentierte er und kündigte dem Arbeitnehmer fristgerecht. Der Gießereimechaniker wollte das allerdings nicht akzeptieren und legte Kündigungsschutzklage ein.
Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und somit nicht wirksam. Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen oder einmaligen Erkrankungen rechtfertigen eine negative Zukunftsprognose nicht und somit auch keine Kündigung.
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