Jobverlust durch gefälschtes Zeugnis

Wer sich mit einem gefälschten Zeugnis um einen Arbeitsplatz beworben hat, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes, sobald dem Arbeitgeber die Täuschung bekannt wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2006 (AZ: 5 Sa 25/06) hin.

Der Arbeitgeber stellte nach 8-jähriger Beschäftigung fest, dass ein Arbeitnehmer die Bewertungen in seinem Ausbildungszeugnis in bessere Beurteilungen verfälscht hatte. Daraufhin focht der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung an. Er hätte bei der seinerzeitigen Bewerberauswahl eine Vorauswahl aufgrund der Ausbildungsnoten getroffen. Der Arbeitnehmer habe den Arbeitsplatz erhalten, da er gegenüber anderen Bewerbern bessere Beurteilungen vorgelegt hätte.

Arbeitgeber haben ein durchaus schützenswertes Interesse daran, dass die im Rahmen von Bewerbungen vorgelegten Zeugnisse die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben. Nur so sei ein gerechter Vergleich zwischen den Bewerbern möglich. Außerdem brauche kein Arbeitgeber es hinzunehmen, dass der Eindruck vermittelt wird, er sanktioniere Täuschungen nicht. Eine Kündigung war nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis konnte mit sofortiger Wirkung, aber nicht rückwirkend, aufgelöst werden.


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