Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nunmehr klargestellt, dass die Abfindungsregelung auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar ist, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.
Urteil des BAG vom 13.12.2007
2 AZR 663/06
NZA 2008, 528
EzA-SD 2008, 4
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