Der Vorwurf von Fehlverhalten als Abmahnung
...und jetzt auch noch das: Mitten hinein in den Jahresendspurt in der Firma und in den Vorweihnachtsstress zu Hause
landet ein Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Ihrem Tisch, in dem er Ihnen einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorgewirft. Ihr Chef
weist Sie darauf hin, dass er nicht gewillt ist, Ihr Fehlverhalten zu tolerieren und droht Ihnen für den Wiederholungsfall sogar mit der
Kündigung.
Dass dieses Schreiben keine Eintagsfliege ist, beweist er noch mit einem formalen Satz: Er teilt Ihnen nämlich gleichzeitig mit, dass
dieses Schreiben in Ihrer Personalakte abgeheftet wird. Dabei wollten Sie sich gerade konzernintern auf eine neue Stelle bewerben - aber mit
so einem Schreiben in der Personalakte? Ist da nicht Hopfen und Malz verloren? Wie Sie bereits richtig vermuten, handelt es sich bei dem
Schreiben um eine handfeste Abmahnung. Da sollte man sich über die Konsequenzen ruhig ein paar Gedanken machen, auch wenn es falsch wäre,
gleich in Hysterie zu verfallen.
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