Der Vorwurf von Fehlverhalten als Abmahnung

Neuer umfangreicher Ratgeber zur Abmahnung im Arbeitsrecht
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Abmahnung sind aktuell und in erweiterter Form im neuen Ratgeber Abmahnung im Arbeitsrecht enthalten. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link, um sich über die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten aus der Sicht des Arbeitnehmers und aus der Sicht des Arbeitgebers umfassend zu informieren.

Der nachstehende Beitrag der Kanzlei Domernicht, v. Bredow, Wölke wird nicht aktualisiert und ist daher ggf. in Teilen überholt und wird demnächst gelöscht. Rufen Sie daher den neuen vorgenannten Artikel auf.


...und jetzt auch noch das: Mitten hinein in den Jahresendspurt in der Firma und in den Vorweihnachtsstress zu Hause landet ein Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Ihrem Tisch, in dem er Ihnen einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorgewirft. Ihr Chef weist Sie darauf hin, dass er nicht gewillt ist, Ihr Fehlverhalten zu tolerieren und droht Ihnen für den Wiederholungsfall sogar mit der Kündigung.

Dass dieses Schreiben keine Eintagsfliege ist, beweist er noch mit einem formalen Satz: Er teilt Ihnen nämlich gleichzeitig mit, dass dieses Schreiben in Ihrer Personalakte abgeheftet wird. Dabei wollten Sie sich gerade konzernintern auf eine neue Stelle bewerben - aber mit so einem Schreiben in der Personalakte? Ist da nicht Hopfen und Malz verloren? Wie Sie bereits richtig vermuten, handelt es sich bei dem Schreiben um eine handfeste Abmahnung. Da sollte man sich über die Konsequenzen ruhig ein paar Gedanken machen, auch wenn es falsch wäre, gleich in Hysterie zu verfallen.

Kanzlei Domernicht, v. Bredow, Wölke bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
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