Änderungskündigung: Voraussetzungen für Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle
Eine Änderungskündigung eines Betriebs, mit der eine bestehende Teilzeit- in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden soll, kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Neuorganisation des Betriebs dies zwingend erforderlich macht. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit sind dieselben hohen Anforderungen zu stellen, wie im umgekehrten Fall betriebliche Gründe ausreichen würden, um im Fall einer Vollzeitbeschäftigung gemäß
§ 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.
Urteil des LAG Nürnberg vom 23.02.2006
5 Sa 224/05
Pressemitteilung des LAG Nürnberg