Änderungskündigung eines unkündbaren Angestellten
Auch wenn ein Angestellter im Öffentlichen Dienst wegen seiner langen Beschäftigungszeit ordentlich unkündbar ist, schließt dies beim Wegfall seines Arbeitsplatzes den Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung mit der gleichzeitigen Zuweisung einer schlechter bezahlten Stelle nicht aus. Eine Änderungskündigung ist jedoch nur dann zulässig, wenn eine gleichwertige andere Beschäftigungsmöglichkeit nicht vorhanden ist und auch nicht durch eine Versetzung oder andere geeignete organisatorische Maßnahmen geschaffen werden kann
Urteil des BAG vom 18.05.2006
2 AZR 207/05
Pressemitteilung des BAG