Vertragsanfechtung bei Anstellungserschleichung mittels gefälschten Zeugnisses
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag auch noch nach Jahren (hier acht Jahre) und stets beanstandungsfreier Arbeitsleistung wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn sich herausstellt, dass sich der Mitarbeiter die Anstellung durch Vorlage eines gefälschten Zeugnisses erschlichen hat.
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2006
5 Sa 25/06
Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg