Einleitung zum Arbeitsrecht
Die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrecht sind nicht sehr schwierig zu verstehen.
Das Arbeitsrecht lässt sich grob in 2 große Teile aufsplitten. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber und das Kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (Kollektivarbeitsrecht). Hierunter fallen insbesondere die Beziehungen zwischen Betriebsrat (bzw. Gewerkschaft) zu Arbeitgeber (bzw. Arbeitgeberverband). Ein weiterer wichtiger Teil wird vom Arbeitsschutzrecht geregelt. Der Schwerpunkt in der Rubrik Arbeitsrecht liegt bei Finanztip.de eindeutig beim Individualarbeitsrecht, also im Rechtsverhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber.
Arbeitsvertragsrecht als Kern des Individualarbeitsrechts
Der Begriff "Arbeitsrecht" steht daher in den Finanztip-Artikeln vorrangig für das Recht der Arbeitsverhältnisse zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Arbeitsvertragsrecht). Das Arbeitsvertragsrecht regelt die Bestimmungen über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses sowie über die Rechte und Pflichten beider Parteien im laufenden Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsvertrages. Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsrechts ist für Rechtsstreitigkeiten ein eigener Gerichtszweig - die Arbeitsgerichtsbarkeit - eingerichtet worden.
Arbeitsrecht lernen trotz "verteilter" Arbeitsgesetze
Es gibt kein zentrales Arbeitsgesetzbuch. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen verteilen sich in verschiedene Gesetze. Dabei sind besonders hervorzuheben: Das Dienstvertragsrecht im BGB (§§ 611-630 BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). So finden sich Regelungen zur Kündigung von Arbeitsverträgen im Dienstvertragsrecht des BGB und im Kündigungsschutzgesetz. In den Finanztip-Artikeln zum Arbeitsrecht wird auf über 20 verschiedene Gesetze Bezug genommen. Beispiel: Nach § 2 NachwG (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen) hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen.
Trotz der Aufsplitterung in viele Einzelgesetze sind die Grundlagen des Arbeitsrechts nicht schwer zu verstehen. Mit einem guten Ratgeber zum Arbeitsrecht (Buch oder Online) können sich gerade auch Einsteiger einen aussagekräftigen Überblick in das Arbeitsrecht verschaffen. Die Artikel in der Rubrik "Arbeitsrecht" sind daher auch stark als Ratgeber-Artikel konzipiert worden, um Ihnen diesen Einstieg zu erleichtern.
Neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht kommt der Rechtsprechung eine wesentliche Bedeutung zu. In vielen Fällen sind auch besondere Regelungen in Tarifverträgen und in Betriebsvereinbarungen maßgebend. Rechtliche Ansprüche lassen sich ggf. auch aus der "betrieblichen Übung" ableiten. Beispiel: Arbeitgeber A zahlt seinen Angestellten seit mehreren Jahren ein Weihnachtsgehalt als 13. Gehalt und hat nie daraufhin gewiesen, dass er mit dieser freiwilligen Zahlung keine Pflicht für die Zukunft anerkennt. Die freiwillige Zahlung des Weihnachtsgeldes wird so zur "betrieblichen Übung". Trotz der
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Viele Fälle aus dem Arbeitsrecht befassen sich mit Streitfragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund steht dabei die Beendigung durch eine Kündigung. Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist nach dem Ultima-Ratio-Prinzip das letzte Mittel. Vorher muss der Arbeitgeber prüfen, ob nicht auch ein milderes Mittel angebracht ist. Dem Wissen um das Kündigungschutzrecht - sofern es anwendbar ist - kommt daher eine hohe Beduetung zu. Die Finanztip-Artikel zum Kündigungsschutz versuchen, die wesentlichen Bestimmungen prägnant herauszustellen.
Die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht innerhalb des Arbeitsrechts ist sehr umfangreich. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und insbesondere durch den Arbeitgeber führt zu ungewollten Veränderungen und hat häufig einen starken Einfluss auf die eigene finanzielle Situation. Da eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einfach zu erheben ist, wird von Arbeitgeberseite häufig versucht, eine derartige Klage zu vermeiden. Die Stichworte zu den wesentlichen Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses sind: Kündigung und Aufhebungsvertrag.
Die Art der Kündigung lässt sich unterteilen in ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Bei der betriebsbedingten Kündigung sind insbesondere zu berücksichtigen: Dringende betriebliche Gründe und die Sozialauswahl. Ein Sonderfall stellt die Änderungskündigung dar.
Finanztip.de bietet über 1000 Seiten zum Arbeitsrecht. Ein erheblicher Teil befasst sich mit dem "Kündigungsrecht", d.h. den Kündigungschutzvorschriften. Ein derartiger Umfang kann nur über eine Textsuche im Detail durchsucht werden. Nutzen Sie daher bei Bedarf auch die Textsuche nach Rubriken oder suchen Sie am Ende der Artikel auf Basis des Google-Index mit dem Schwerpunkt "Arbeitsrecht". Verwandte Bereiche mit Schnittstellen zum Arbeitsrecht sind Sozialrecht sowie die Altersvorsorge.
Suchmaschine: Suche in speziellen Websites zum Arbeitsrecht
Finanztip bietet am Ende der redaktionellen Artikel die komfortable Websuche zum Thema (Rubrik) des Artikels. Im Arbeitsrecht heißt zum Beispiel der Button "Arbeitsrecht Web" (siehe am Ende dieser Seite). Beispiel: Der folgende Link sucht in ausgewählten Websites zum Arbeitsrecht nach dem Wort Teilzeitarbeit und hier nur in ausgewählten Rechtsforen und Frage-Communities zum Arbeitsrecht. Damit ist diese themenspezifische Suche ein guter Ausgangspunkt für eine komfortable und erfolgreiche Suche zu Informationen zu Geld und Recht im Web. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt Suchfunktionen am Ende der Finanztip-Artikel.
Hier nun ein Live-Test zur "Suchmaschine Arbeitsrecht"
Markieren Sie zum Beispiel per Doppelklick das folgende Wort Teilzeitarbeit und wählen Sie dann einen Eintrag aus der hier zusätzlich aufgenommenen Drop-Down-Liste "Suchen in" oder klicken Sie auf einen der beiden Suchbuttons "Arbeitsrecht Finanztip" oder "Arbeitsrecht Web". Ergebnis: Die weiterführende Suche zu Informationen zum Arbeitsrecht erfolgt entweder direkt in der Website oder via Google. So fragt der Button "Arbeitsrecht Finanztip" die Website direkt ab, während in der Drop-Down-Liste "Finanztip.de" über den Umweg bei Google abgefragt. So können wir die Website direkt oder aber im Google-Index durchsuchen. Mit dem Button "Ihr Kommentar" melden Sie uns Fehler (Inhalt, Rechtschreibung usw.) sowie Hinweise zum jeweiligen Artikel.
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Der Verfasser dieses Artikels hat auf die Schnelle für sich die im vorhergehenden Absatz als "Link" bezeichnete Suchmaschine zum Arbeitsrecht gebastelt und dafür den Titel "Mein-Arbeitsrecht" gewählt (Hinweis: Immer ein Semikolon hinter den "Titel" setzen) und dahinter einige Websites ohne wwww - getrennt mit Komma - auflisten). Da es sich um einen - inhaltlich änderbaren - Link (wir nennen ihn SuchLink) handelt, kann dieser Link im modernen Browser (aber nicht Internet Explorer) als Lesezeichen hinterlegt werden (Wer es genau wissen will: Hilfe zum Suchlink-Generator). Und damit kann aus jeder Website die Suche (hier zu Arbeitsrecht) vorgenommen werden.
Multimediale Inhalte zum Arbeitsrecht
Wer die Grundlagen des Arbeitsrechts lernen möchte, ist nachwie vor auf Bücher und ausgewählte Websites angewiesen. Abfragen bei Youtube zum Arbeitsrecht bringen zwar einige konkrete Treffer aber können inhaltlich nicht überzuegen. Auch das Advo-TV bringt keine brauchbaren Erkenntnisse. Es werden vorwiegend nur die Probleme skizziert aber keine gründlichen Lösungen und Inhalte vermittelt. Es fehlt der multimedialen Präsentation bisher (noch) eindeutig an der Wissensvermittlung.