So erklärte das Arbeitsgericht Wuppertal die Vergütung eines ausgebildeten Kfz-Mechatronikers mit rund 1.000 Euro brutto monatlich für sittenwidrig, da sie die tarifliche Vergütung für das Kraftfahrzeuggewerbe um 45 Prozent unterschreitet. Der Arbeitgeber muss den angemessenen Lohn nun nachzahlen.
Urteil des
ArbG Wuppertal vom 24.07.2008
7 Ca 1177/08
Pressemitteilung des ArbG Wuppertal
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