Vertragsanfechtung wegen Vorlage eines gefälschten Diploms

Ein Arbeitgeber kann auch noch nach jahrelanger unbeanstandeter Arbeit ein Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich der Mitarbeiter die Anstellung durch Vorlage gefälschter Zeugnisse und Urkunden erschlichen hat.

Urteil des LAG Nürnberg vom 24.08.2005
9 Sa 400/05
Pressemitteilung des LAG Nürnberg

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