Weihnachtsgeld als unzulässiges Druckmittel
Der Arbeitgeber darf die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht davon abhängig machen, dass die Arbeitnehmer einer Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich zustimmen. Dieses Druckmittel stellt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg eine unzulässige Verletzung des Maßregelungsverbots gemäß
§ 612a BGB dar.
Urteil des LAG Baden-Württemberg v. 20.10.2004
2 Sa 73/04
Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg