Wem gehört die Arbeitnehmererfindung?
„Heureka!" mögen Sie vielleicht ausrufen, nachdem Sie auf Ihrer Arbeit eine Erfindung gemacht haben, deren Anmeldung
zum Patent und clevere Vermarktung ein hübsches Sümmchen Geld verspricht. Im Geiste sehen Sie sich schon an Bord einer
Yacht, auf der Sie sich vom anstrengenden Leben in der High Society etwas erholen - da reklamiert Ihr Arbeitgeber die
Erfindung samt aller dazugehöriger Rechte für sich allein. In Ihrem Traum stehen Sie plötzlich wieder als Tourist am Hafenrand,
während die Yacht mit Ihrem Chef gerade ausläuft. Ist er im Recht?
Allgemein gilt, dass das Patentrecht den Erfinder als geistigen Urheber einer technischen Neuerung schützt und ihm allein
die ausschließlichen Nutzungsrechte zuweist. Im Arbeitsrecht gilt jedoch die Regel, dass sämtliche Arbeitsergebnisse des
Arbeitnehmers grundsätzlich entschädigungslos dem Arbeitgeber zustehen: Ein Widerspruch, der erst durch das
Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) gelöst wurde.
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