Pizzabäckerin mit Mehlstauballergie

Die Gaststätte mit Pizzeria war ein richtiger Familienbetrieb. Neben ihrem Ehemann, zwei Söhnen und einem Bruder arbeitete die Chefin selbst in der Küche. Eines Tages wurde bei der Frau ein mehlstaubbedingtes Asthma bronchiale festgestellt, das so genannte 'Bäckerasthma'. Da war Schluss mit dem Pizzabacken. Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung wollte das nicht einsehen und verweigerte ihr eine Rente.

Die Klage der Versicherungsnehmerin war beim Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich (7 U 72/99). Ein Sachverständiger bestätigte, dass das Bronchialsystem der Gastwirtin überempfindlich sei. Es reagiere auf Mehl und andere Feinstäube, auf Küchendämpfe und auf Zigarettenrauch. Also sei die Frau zu Arbeiten in der Küche nicht mehr in der Lage. Auch an der Theke oder im Service dürfe sie nicht mehr als Ersatz einspringen: Der Aufenthalt in den Gasträumen würde ständig zu asthmatischen Anfällen führen und, auf die Dauer gesehen, sogar das Bronchialgewebe zerstören. Beim Servieren eine Atemmaske zu tragen, wäre als Schutz nicht ausreichend und außerdem geschäftsschädigend. Damit sei die Frau berufsunfähig.

Das Argument der Versicherung, die Frau könne doch für die Gaststätte den Einkauf und Buchhaltung erledigen, ließen die Richter nicht gelten. In einem so kleinen Restaurant sei das eine Aufgabe, die vom zeitlichen Umfang her nur wenige Stunden in Anspruch nehme, also nur einen Bruchteil ihrer bisherigen Tätigkeit.


Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. August 2002 - 7 U 72/99
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