Unter welchen Voraussetzungen darf ein Betriebsratsmitglied fristlos gekündigt werden?
Gegenüber einem Betriebsratsmitglied kann nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn dieser sich einer Arbeitsvertragsverletzung schuldig gemacht hat und es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Das Landesarbeitsgericht Berlin (AZ: 9 TaBV 4/98) hat diese Voraussetzungen in einem Fall bejaht, in welchem der Arbeitnehmer und Betriebsrat entgegen einer ärztlichen Krankschreibung an einem Cricket-Spiel seines Vereins zumindest zeitweise teilgenommen hat. Der Arbeitnehmer, der in dem Betrieb als Schichtleiter eingesetzt war und sich vorher nichts hatte zu Schulden kommen lassen, bestritt den Sachverhalt zunächst vehement und wurde erst einsichtig, als er mit entsprechenden Fotos konfrontiert wurde. Ob dem Arbeitnehmer ein gesundheitswidriges Verhalten vorzuwerfen war - falls er wirklich krank war - oder den Verdacht der Simulation einer Krankheit begründete, ließ das Gericht im Wege der sog. 'Wahlfeststellung' offen. Wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, so die Berliner Richter, dürfen Betriebsräte weder benachteiligt noch aber begünstigt werden.
Ratgeber Recht: arbeitsrecht Krankheitsbedingte Kündigung bei Betriebsräten Verdacht der Simulation einer Krankheit Verdachtskündigung