Was ist, wenn ich geringfügig beschäftigt bin. Habe ich auch dann einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Auf ein Urlaubsgeld als zusätzliche Zahlung haben Sie keinen Anspruch. Dies ist allerdings unabhängig von der Art Ihrer Beschäftigung, da das Urlaubsgeld eine zusätzliche und freiwillige Zahlung des Arbeitgebers darstellt. Davon zu unterscheiden ist die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Diese steht Ihnen nämlich auch als geringfügig Beschäftigter zu.
Ratgeber Recht: arbeitsrecht 14 10 2002