Was ist, wenn ich vor dem Arbeitsgericht klagen möchte?

Das hängt davon ab, ob Sie die Klage selbst erheben möchten oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen wollen. Im ersteren Fall müssen Sie sich zunächst an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes wenden. Dort erheben Sie dann die Klage zu Protokoll des Urkundsbeamten. Dieser wird Ihnen auch bei den Formulierungen helfen und später die Klage weiterreichen. Wenn Sie nicht extra dorthin gehen möchten, können Sie auch ein kurzes Schreiben an das Arbeitsgericht senden.

Hierin sollten Sie deutlich machen, dass Sie Klage erheben, was Sie mit dieser erreichen wollen und aufgrund welcher Tatsachen Ihnen dieser Anspruch zusteht. Sie müssen den Prozessgegener mit Namen und Anschrift genau nennen und zulezt den Brief eigenhändig unterschreiben. Wenn Ihnen das zu aufwendig ist oder Sie nicht genau wissen, was Sie alles berücksichtigen müssen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, so können Sie auch durch diese vertreten werden oder als Arbeitgeber durch Ihren Arbeitgeberverband.

Ratgeber Recht: arbeitsrecht   14 10 2002        

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