Was ist, wenn ich mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht zurfrieden bin?

In diesem Fall können Sie Revision gegen dieses Urteil einlegen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Ihr Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung ist. Unabhängig davon ist die Revision nur dann statthaft, wenn sie von dem Landes- bzw. Bundesarbeitsgericht ausdrücklich zugelassen wurde. Vor dem Bundearbeitsgericht dürfen ausschließlich Rechtsanwälte auftreten, so dass Sie einen solchen zu Ihrer Prozessvertretung bestimmen müssten. Über die Revision verhandeln drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter als Beisitzer.

Ratgeber Recht: arbeitsrecht   21 11 2002        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps