Privattelefonieren am Arbeitsplatz: Kündigung berechtigt?

Eine Vielzahl von Privattelefonaten während der Arbeitszeit kann nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (AZ: 1235/97) eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss aber, damit die Kündigung wirksam ist, vorher das missbilligte Verhalten abmahnen. Im entschiedenen Fall hatte eine Sekretärin von ihrem Arbeitsplatz aus täglich mindestens dreimal mit ihrem Freund privat telefoniert.

Damit hat sie in erheblichem Umfang gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Zwar bestand beim Arbeitgeber keine allgemeine Anweisung, nach der Privattelefonate verboten waren. Der Sekretärin war auch durch den Vorgesetzten mit Rücksicht auf ihre Überstunden gestattet worden, persönliche Telefonate über den Dienstapparat zu führen. Trotzdem wurde ihr seitens des Gerichts vorgeworfen, dass sie den üblichen Rahmen geduldeter Privattelefonate bei weitem überschritten habe. Insbesondere an einem Tag hatte die Arbeitnehmerin 14 mal mit ihrem Freund telefoniert.

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