Was ist, wenn es bei mir keine Tarifgebundenheit gibt?

Dann kann natürlich auch der Tarifvertrag nicht für Ihr Arbeitsverhältnis gelten. Die dortigen Regelungen sind nicht auf Ihren Arbeitsvertrag anwendbar. Allerdings ist es in der Praxis eher üblich, dass auch solche Arbeitsverhältnisse einem Tarifvertrag unterstellt werden, obwohl für sie eigentlich keiner gilt. Dies geschieht durch eine entsprechende Klausel in dem Arbeitsvertrag. Sollte Ihrer eine solche Vereinbarung enthalten, so können Sie sich dann auf den für Ihren Bereich zuständigen Tarifvertrag berufen. Sie haben damit also die Garantie, dass für Sie zumindest die tariflich ausgehandelten Mindestbedingungen gelten.

Ratgeber Recht: arbeitsrecht   24 02 2003        

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