Darf der Chef seine Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückbeordern?
Rückrufaktionen des Arbeitgebers aus dem Urlaub seiner Beschäftigten sind verboten. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes entschieden (Aktenzeichen: 9 AZR 405/99). Der Fall: Ein Chef rief seinen Mitarbeiter am Urlaubsort an und bat ihn darum, den gewährten Urlaub zur Erledigung dringender Arbeiten zu unterbrechen. Der Arbeitgeber müsse sich schon vor der Gewährung des Urlaubes genau überlegen, ob er dem Urlaubsantrag stattgeben oder wegen dringender betrieblicher Belange ablehnen wolle, so die Bundesrichter. Selbst wenn die Arbeitsparteien vorher eine gesonderte Vereinbarung dahingehend abgeschlossen hätten, dass der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen seinen Urlaub abbrechen müsse, ergebe sich nicht anderes. Derartige Vereinbarungen sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.
Ratgeber Recht: arbeitsrecht Ruckruf aus dem Urlaub Bundesurlaubsgesetz