Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit

Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte in einem Urteil die ordentliche Kündigung eines 1950 geborenen Trockenbaumonteurs, der über 2 ½ Jahre wegen zahlreicher Beschwerden im Bereich von Wirbelsäule, Hals, Hüfte und Knie arbeitsunfähig war (Aktenzeichen: 9 Sa 67/97). Die 16jährige Betriebszugehörigkeit des 4fachen Familienvaters konnte an dem Ergebnis nichts ändern.

Eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer bei Zugang der Kündigungserklärung schon längere Zeit leistungsunfähig krank, die Beendigung dieses Zustandes völlig ungewiss und seine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Der Arbeitgeber darf eine derartige Kündigung aber nur als letztes Mittel einsetzen. Deshalb muss der Arbeitgeber vor der Kündigung prüfen, ob eine Ver- oder Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen freien vergeichbaren Arbeitsplatz in Betracht kommt. Auch eine Änderungkündigung ist zu prüfen. Keinesfalls aber ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, durch Kündigung anderer Betriebsangehöriger einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zu schaffen; im jeweiligen Einzelfall kann aber eine Umorganisation des Personals in Betracht kommen.

Verwandt: Personenbedingte Kündigung

Ratgeber Recht: arbeitsrecht   Ordentliche Kündigung bei Krankheit   Leidensgerechter Arbeitsplatz   Umorganisation des Personals    

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