Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, wobei er zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen kann (§ 630 BGB). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wahrheitsgemäß, aber wohlwollend auszustellen.
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ausstellung und dem Inhalt eines Arbeitszeugnisses sind aktuell und in erweiterter Form im neuen Ratgeber Arbeitszeugnis enthalten. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zum umfangreichen Ratgeber "Rechtsfragen zum Zeugnis im Arbeitsrecht".
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