Wie lange darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer binden?
Wie üblich legen sich die Juristen hier nicht genau fest, so
dass es nur ungefähre Werte gibt, die sich aus einigen Entscheidungen des
Bundesarbeitsgerichtes ableiten lassen:
- Dauert die Fortbildung bis zu 4 Monaten, ohne
dass zwischendurch der Arbeitnehmer verpflichtet gewesen wäre, im Betrieb zusätzlich
auch noch zu arbeiten, dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich der Arbeitnehmer
mindestens ein Jahr an die Firma bindet oder anderenfalls die
Fortbildungskosten zurückzahlt.
- Bei einer Fortbildungsdauer von 6 Monaten bis
zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung lässt die Rechtsprechung eine Bindung bis
zu drei Jahren zu.
- Dauert die Ausbildung mehr als zwei Jahre,
ohne dass der Arbeitnehmer gleichzeitig arbeiten müsste, hält das Bundesarbeitsgericht
es für zulässig, den Arbeitnehmer noch weitere 5 Jahre an den Betrieb
zu binden.