Beamtenbeförderung: keine Benachteiligung von Männern
Eine Behörde darf bei der Beförderung seiner Beamten gleich geeignete Frauen nicht generell ihren männlichen Kollegen vorziehen. Eine derartige Regelung verstößt gegen das Bundesbeamtenrecht und den grundgesetzlich festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz.
Beschluss des VG Berlin vom02.09.2005
7 A 41.05
Pressemitteilung des VG Berlin