Keine "Ballungsraumzulage" ohne gesetzliche Grundlage

Das Leben in Großstädten ist teuer. Dies gilt insbesondere für München. Trotzdem ist der Dienstherr eines Beamten nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen durch eine entsprechende Zulage auszugleichen. Das Bundesverwaltungsgericht sah hier keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber Beamten in weniger teueren Regionen, da Großstädte in der Regel auch eine höhere Lebensqualität bieten. Die Bundesrichter bemerkten jedoch zugleich, dass der Gesetzgeber zwar berechtigt sein könnte, eine Ballungsraumzulage einzuführen. Eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.

Urteil des BVerwG vom 06.03.2007
2 BvR 556/04
Pressemitteilung des BVerwG

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